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Gastarbeiter

Der Begriff „Gastarbeiter“ bezeichnet Menschen, weiblichen sowie männlichen Geschlechts, die in ein fremdes Land ziehen, um dort eine bestimmte Zeit zu arbeiten. Die „Gastarbeiter“ werden durch Anwerbeabkommen der deutschen Regierung mit den Regierungen anderer Staaten nach Deutschland geholt. Deutschland schließt seit Mitte der 1950er Jahre eine Reihe von Anwerbeabkommen: 1955 mit Italien, 1960 mit Spanien sowie Griechenland, ein Jahr später mit der Türkei. Diese Maßnahmen sollen den Arbeitsmarkt im Herkunftsland entlasten und Arbeitskräftemangel im Zielland ausgleichen. Die Vereinbarungen sehen für die „Gastarbeiter“ eine Arbeitspflicht von zwei oder drei Jahren und eine anschließende Rückehr in das Heimatland vor. Viele „Gastarbeiter“ bleiben entgegen dieser ursprünglichen Vorhaben jedoch in Deutschland und holen ihre Familien nach. Den meisten „Gastarbeitern“ fällt die Eingewöhnung schwer, da sie unter schwierigen Bedingungen leben müssen. Die Gesellschaft des Gastlandes tut sich zunächst schwer mit der Integration der neuen Bewohner, da sie sie, wie der Begriff schon zeigt, nur als „Gast“ sieht. Der Begriff „Gastarbeiter“ verschleiert also den Übergang von einer organisierten Arbeitswanderung auf Zeit, wie die Anwerbeabkommen in den 1950er und 1960er Jahren gedacht sind, zu einer Einwanderung, wie sie sich ab den 1970er Jahren in der Realität darstellt.
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