In der Öffentlichkeit wie auch in der Forschungsliteratur werden ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene, ausländische und deutsche KZ-Häftlinge oft unter dem Begriff "Zwangsarbeitende" zusammengefasst. Dies ist problematisch, da die einzelnen Gruppen nicht scharf voneinander unterschieden werden. Der Begriff "Zwangsarbeitende" ist nicht präzise; nicht alle ausländischen Arbeitskräfte, die zwischen 1939 und 1945 im Deutschen Reich arbeiteten, waren im engeren Wortsinn "Zwangsarbeiter". Wenige ausländischen Arbeitskräfte sind freiwillig ins Deutsche Reich gekommen, außerdem durften einige Kriegsgefangene nach dem Völkerrecht der "Genfer Konventionen" zu bestimmten körperlich leistbaren Arbeiten eingesetzt werden (allerdings nicht in der Rüstungswirtschaft).
Der zeitgenössischen Ausdruck "Fremdarbeiter" umfasst alle ausländischen zivilen Arbeitskräfte, zunächst ohne etwas über den Zwangscharakter auszusagen. Er ist eindeutig von den Kriegsgefangenen abzugrenzen. Die Bezeichnung "ausländische Arbeitskräfte" schließt neben den zivilen "Fremdarbeitern" auch die im Arbeitseinsatz tätigen Kriegsgefangenen ein.
Ungeschränkt gilt der Begriff "Zwangsarbeitende" nur für die vier Gruppen, für deren Arbeitsleistung ein durchgängiger Zwangscharakter vorausgesetzt werden kann: