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Vorbehalte

Die dänische Bevölkerung stimmt im Juni 1992 mit einer minimalen Mehrheit gegen den Maastrichter Vertrag. Danach beschließen die dänischen Politiker gegen vier Punkte im Vertrag Vorbehalte geltend zu machen. Daraus entstehen die vier dänischen Ausnahmen, die von den anderen Mitgliedsstaaten im Jahr darauf in Edinburgh akzeptiert werden: 1) Die Unionsbürgerschaft gilt nicht für die Dänen. 2) Dänemark nimmt nicht an der dritten Phase der ÖMU teil, das heißt keine gemeinsame Währung mit der EU. Deshalb gibt es immer noch die Krone und nicht den Euro in Dänemark. 3) Dänemark nimmt nicht teil an der EU-Verteidigungszusammenarbeit und ist nicht Mitglied der Westunion. 4) Dänemark nimmt nur auf einem zwischenstaatlichen Niveau an der rechtlichen Zusammenarbeit und den inneren Angelegenheiten der EU teil. Die transnationale Zusammenarbeit findet also ohne dänische Teilnahme statt. Es wir laufend diskutiert, ob die Ausnahmen gelöscht werden sollen. Viele meinen, dass sie nicht mehr zeitgemäß sind. Im Jahre 2000 wird darüber abgestimmt Punkt 2 zu löschen und den Euro doch einzuführen, aber der Vorschlag wird abgelehnt und Dänemark hat immer noch die Krone.
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