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"Die Blutnacht von Wöhrden" © izrg

Für den 7. März 1929 lädt die NSDAP-Ortsgruppe Heide zu einem öffentlichen Vortrag in die kleine dithmarscher Gemeinde Wöhrden: Ein SA-Oberführer aus Hannover will von "Deutschlands Untergang oder Aufstieg" sprechen. Der Dithmarscher Landrat Pauly verbietet die NS-Kundgebung, da er Ausschreitungen befürchtet. Trotz des Verbotes treffen etwa 300 Nationalsozialisten im Ort ein - angeblich sind sie nicht rechtzeitig informiert worden. Kurzerhand wandeln sie ihre Kundgebung in eine geschlossene Mitgliederversammlung um. Am Abend kommen etwa 100 Kommunisten zu einer Gegendemonstration nach Wöhrden. Unter Führung von Christian Heuck (KPD) ziehen sie mehrmals am Versammlungsort der Nationalsozialisten vorbei. SA-Standartenführer Grantz lässt daraufhin zu einem Gegenmarsch antreten. Gegen 21 Uhr 30 stoßen KPD-Anhänger und Nationalsozialisten zusammen. Mit Kohlmessern und Totschlägern bewaffnet, gehen die Kontrahenten im Halbdunkel aufeinander los. Zwei SA-Männer und ein Kommunist sterben - 31 Personen werden verletzt.

Unter großer Anteilnahme der Bevölkerung, jeweils etwa 5.000 Personen, werden die beiden getöteten SA-Männer als "Märtyrern der Bewegung" am 12. und 13. März in St. Annen und Albersdorf beigesetzt. SA-Formationen und Abteilungen des deutschnationalen "Stahlhelm" treten an. Als Redner kommt Adolf Hitler persönlich. Die NSDAP bringt noch im März 1929 eine Propagandaschrift zur "Blutnacht von Wöhrden" heraus. - Die Partei hat einen Mythos geschaffen und nutzt ihn geschickte für propagandistische Zwecke.

Im "Wöhrden-Prozeß" verurteilt die Justiz 1930 elf Kommunisten zu Gefängnisstrafen. Christian Heuck als "Hauptanstifter" muss für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Nur ein Nationalsozialist muss sich vor Gericht verantworten, er bekommt zwei Monate Gefängnis. Die Weimarer Justiz ist "auf dem rechten Auge blind".

Siehe auch:

"Martyrer der Bewegung"

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