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'Swing'-Jugendliche © izrg

"Entartet", "Negermusik" - so nennen die Nationalsozialisten den "englischen" und "amerikanischen" Jazz. Das Verbot der "Swing-Melodien" liegt jedoch nur vordergründig in der Musik begründet. In der Nachahmung der "englischen Manieren", die die "Swing-Jugendlichen" annehmen, erkennt das NS-Regime die eigentliche Gefahr. Die Jugendlichen machen auf sich aufmerksam, weil sie oft längere Haare tragen und auch ihre Kleidung von der Masse der uniformierten HJ-Jugendlichen abweicht.

Auch in Kiel gibt es eine kleine Gruppe von jungen Leuten, die sich regelmäßig im "Café Rolfs" in der Brunswik trifft. Die verbotene Jazz-Musik hören sie jedoch nur zu Hause. Der Handelsschüler Karl-Heinz R. gehört auch zu dieser Gruppe. Das "Sondergericht" Kiel verhandelt im Dezember 1941 seinen Fall "wegen Abhörens ausländischer Sender". Obwohl das Gericht R. glaubt, dass er keine "staatsfeindlichen" Informationen abhören und verbreiten will, möchte es "die Schwärmerei für englisches Wesen" unterbinden. Zudem verärgert die Richter die "Erbärmlichkeit und Gehässigkeit der Äußerungen", die Karl-Heinz R. in mehreren, dem Gericht vorliegenden Briefen geäußert hat. Unter anderem schreibt er einem Freund im Juni 1941: "Vater Staat macht ja mit uns, was er will. Ich hoffe nur, dass ich später mal ins Ausland gehen kann, denn ein ganzes Leben in diesem Land verbringen, bloss das nicht." Und eine Woche später: "Nach Hamburg kann ich auch nicht in die Lehre gehen, das Kieler Arbeitsamt sperrt einen einfach in dieses Drecksnest ein und damit fertig. Damned bloody Germany!!" Einen Brief beendet er mit "Also good Bye und Swing-Heil."

Viele seiner Aussagen können stellvertretend für die Haltung der "Swing-Jugendlichen" betrachtet werden. Sie bemühen sich, sich der umfassenden Kontrolle und Beeinflussung des nationalsozialistischen Staates zu entziehen, versuchen oft, den HJ-Dienst zu verweigern. Auch R. kann sich erfolgreich über ein Jahr vor diesem Dienst drücken. Gegenüber dem Kriegsdienst zeigt er sich ebenfalls skeptisch: "Soldat müssen wir auf alle Fälle noch Spielen… Aber ich werde mich wegen der Lehre zurückstellen lassen, denn sie können mich doch nicht nach einem Jahr Lehre einziehen. Sonst good night gutes Leben." Deutlich ist sein Vorwurf gegenüber den Eltern: "Ja, ja, ich könnte meine Eltern heute noch ohrfeigen, dass sie früher Ja gewählt haben." Letztendlich wird jedoch gerade die nationalsozialistische Einstellung des Vaters beim Urteil berücksichtigt, da dieser seit 1931 Parteimitglied und "guter Volksgenosse" ist. Das Urteil fällt dennoch hart aus: Kein Jugendarrest, sondern vier Monate Gefängnis.

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