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Pinneberg 1944: Von der Denunziation zum Urteil © izrg

Pinneberg im Herbst 1944: Liselotte B. ist mit ihrer Untermieterin, der in Hamburg ausgebombten Erna W., zerstritten. W. wendet sich an den Ortsgruppenleiter Krömer, um eine anderweitige Unterbringung zu erreichen. Krömer, zugleich stellvertretender Bürgermeister, befragt daraufhin B. zu der Mietstreitigkeit. Diese schildert ihre Sicht der Dinge und nutzt die Gelegenheit, W. wegen ihrer kritischen Einstellung zum Nationalsozialismus, aus der sie B. gegenüber nie einen Hehl gemacht hat, zu denunzieren: Erna W. soll beispielsweise bei einem Kinobesuch geäußert haben, dass in der "Wochenschau" nicht Hitler zu sehen sei, "der hielte sich nur an Orten auf, wo keine Bomben fielen." Zudem soll sie sinngemäß gesagt haben, "wer noch an einen deutschen Sieg glaube, sei ein armer Irrer" und Hitler "sei der größte Sadist, er sei ein Ausländer, der das Deutsche Volk zu Grunde richten wolle"; es sei bedauerlich, "daß das Attentat auf ihn mißlungen sei".

Der Pinneberger NSDAP-Ortsgruppenleiter gibt den Fall an die lokalen Polizeibehörden, die in allen Orten, in denen die Gestapo nicht vertreten ist, als ihre "Hilfsorgane" agieren und so eine entscheidende Eskalations- oder Deeskalationsinstanz bilden. Die Denunziantin B. gibt in der Vernehmung zu, dass sie eine Bestrafung der Mieterin W. bezweckt. Daraufhin schlägt der ermittelnde Polizeibeamte K. vor, dass B. ihre Anschuldigung zurück nehme und das Verfahren eingestellt werde. Sein Beschwichtigungsversuch bleibt jedoch ohne Erfolg. Erna W. wird am 2. November 1944 verhaftet und vor dem "Hanseatischen Oberlandesgericht" wegen "Wehrkraftzersetzung" zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie verbüßt zwei Monate Untersuchungshaft und drei Monate reguläre Haft bis zum 12. Mai 1945.

Im Oktober 1947 zeigt W. ihre Denunziantin an. B. wird vor dem Landgericht Itzehoe wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" angeklagt und am 11. Juni 1948 rechtskräftig zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

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