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Das Arbeitserziehungslager "Nordmark" © izrg

Der schleswig-holsteinischen Gestapo mangelt es an Haftraum zur Disziplinierung ausländischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Im Kieler Gestapo-Hauptquartier gibt es nur wenige Zellen, auch das Polizeigefängnis in der Blumenstraße ist 1942 hoffnungslos überbelegt. Die Anfang 1943 errichteten Polizeibaracken "Drachensee" reichen schon Ende des Jahres nicht mehr aus. Als eine seiner ersten Amtshandlungen beantragt deshalb der neue Gestapo-Chef Fritz Schmidt, beim "Reichssicherheitshauptamt" im Februar 1944 die Errichtung eines "Arbeitserziehungslagers" (AEL).

In den reichsweit etwa 80 "Arbeitserziehungslagern" sollen "Arbeitsverweigerer sowie arbeitsvertragsbrüchige und arbeitsunlustige Elemente", wie es in Richtlinien des Reichsführers SS aus dem Dezember 1941 heißt, für maximal acht Wochen eingesperrt und durch schwerste körperliche Arbeit "erzogen" werden. Danach sollen die Zwangsarbeitenden zu ihren Arbeitsstellen zurückkehren; bei Misserfolg der Maßnahme droht das KZ.

Nach der Bewilligung des "AEL Nordmark" am 18. Mai 1944 beginnen im Juni Facharbeiter mit Häftlingen aus Drachensee etwa 22 Baracken am Ufer des Russee zu errichten. Bis zur Befreiung des Lagers durch britische Truppen am 3. Mai 1945 müssen etwa 5.000 der meist polnischen oder sowjetischen Zwangsarbeiter - die Gestapo liefert jedoch auch zahlreiche Deutsche ein - unerträgliche hygienische Bedingungen, mangelhafte Ernährung, Arbeit bis zur Erschöpfung unter ständigen Prügeln ertragen. Etwa 600 Menschen sterben in Russee: teilweise auf Grund der katastrophalen Haftbedingungen, andere werden von den Wachmannschaften erschossen. Allein in den letzten zwei Wochen vor Kriegsende - im Lager befinden sich auf Grund von "Evakuierungstransporten" mehr als 1.800 Gefangene - ermorden die Mannschaften etwa 300 Häftlinge, bevor sie die Akten verbrennen und in Zivilkleidung fliehen.

Ein britisches Gericht verurteilt 1948 den Kommandanten des Lagers Johannes Post und seinen Stellvertreter wegen der begangenen Verbrechen zum Tode. Andere Mitglieder der Wachmannschaften erhalten Haftstrafen. Die Kieler Staatsanwaltschaft stellt jedoch ihre Verfahren im Zusammenhang mit dem AEL ein. Selbst der hauptverantwortliche Gestapo-Chef Schmidt kann der Staatsanwalt nach seiner Verhaftung 1963 glaubhaft machen, er habe mit dem AEL nichts zu tun gehabt.

Siehe auch:

Lager "Nordmark"

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