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NS-Gewalt in den letzten Kriegsmonaten © izrg

Am Beginn des Krieges hat der NS-Staat in das Strafrecht den Begriff des "Volksschädlings" eingeführt und die Rechtsprechung weiter verschärft. In der Endphase von Herrschaft und Krieg fallen letzte Schranken gegenüber den "Volksschädlingen": Das schleswig-holsteinische "Sondergericht" straft noch härter, regionale "Gestapo"-Leiter können ab Februar 1945 ohne Genehmigung aus dem "Reichssicherheitshauptamt" in Berlin Ausländer polizeilich hinrichten und manch ein Offizier und "Hoheitsträger" straft völlig selbstständig. "Gauleiter" Hinrich Lohse persönlich lässt im kleinen Dorf Gribbohm in Dithmarschen Ende 1944 noch vier Bauern wegen angeblicher "defätistischer Äußerungen" - Zweifeln am militärischen Sieg - verhaften und in das kurz zuvor eingerichtete "Arbeitserziehungslager Nordmark" Kiel-Russee bringen. Am 6. Mai, dem Tag nach der Kapitulation im Nordraum, ermorden der Lecker Hilfspolizist Karl G. und fünf Soldaten bei Lütjenhorn eigenmächtig fünf verhaftete Ausländer und Bombenevakuierte aus Achtrup, die sie zur "Gestapo" nach Flensburg bringen sollten. Eine Sonderrolle spielt die Militärjustiz, die "Wehrkraftzersetzer" und "fahnenflüchtige" Soldaten verfolgt.

Zu den letzten Antworten des NS-Regimes Ende 1944, Anfang 1945 gehören Lager: Im "Arbeitserziehungslager Nordmark" befinden sich im März 1945 circa 2.000 ausländische und deutsche Häftlinge, bis zur Befreiung im Mai 1945 kommen fast 600 zu Tode, viele von ihnen durch Massenexekutionen. Im zwischen September und Dezember 1944 in Husum-Schwesing bestehenden KZ-Außenlager sind circa 4.000 Menschen eingepfercht, etwa 300 von ihnen sterben, von den ungefähr 2.000 Insassen des nur vom 1. November bis 16. Dezember 1944 existierenden KZ Ladelund kommen ebenfalls circa 300 ums Leben.

Für weitere KZ-Häftlinge bildet die Provinz Schleswig-Holstein die letzte Station: Kein KZ-Häftling solle in die Hände alliierter Gegner geraten und damit zum Zeugen dieser NS-Verbrechen werden können. Gemäß dieser Zielvorgabe Heinrich Himmlers treiben 1945 SS-Bewacher aus den aufgelösten Tötungs- und Konzentrationslagern des Ostens überlebende Häftlinge auf "Todesmärschen" gen Westen. Mancher endet in Schleswig-Holstein, so die "Evakuierung" einer Gruppe von Häftlingen aus Auschwitz-Fürstengrube in den Dörfern Glasau und Seblin bei Eutin. In der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 1945 stranden bei Neustadt Lastkähne mit Insassen des KZ Stutthof bei Danzig. Am Vormittag des 3. Mai 1945 erschießen Soldaten, SS-Männer, "Hitlerjungen" und "Volkssturm"-Angehörige am Strand öffentlich 120 bis 300 Opfer von ihnen, darunter auch viele Frauen und Kinder. Weitere Lastkähne mit ehemaligen Stutthof-Insassen irren in der westlichen Ostsee, eines strandet in der Eckernförder Bucht, ein anderes erreicht Flensburg, mit nur noch 630 von ursprünglich an Bord verbrachten 960 Juden. Insgesamt 2.000 KZ-Häftlinge überleben zunächst ihre Todesmärsche nach Flensburg.

Nach geheimen Vereinbarungen zwischen dem schwedischen Grafen Folke Bernadotte und Heinrich Himmler, der sich von den Westalliierten Anerkennung als Verhandlungspartner erhofft, evakuieren und retten das schwedische sowie später auch dänische "Rote Kreuz" in den letzten acht Kriegswochen 20.000 stark überwiegend skandinavische Häftlinge in speziellen weißen Bussen aus verschiedenen Konzentrationslagern nach Skandinavien.

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