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NS-Größen als Profiteure des Sozial- und Beamtenstaates © izrg

Immer wieder beschäftigen in den 1950er Jahren großzügige Pensionszahlungen an ehemalige NS-Elitenangehörige die Öffentlichkeit, während NS-Opfer oft entwürdigende Details offen legen müssen, um im besten Fall auf Zusatzrenten hoffen zu dürfen.

Die Witwe des 1942 bei einem Attentat getöteten Reinhard Heydrich, der Personifikation des NS-Schreibtischtäters und Massenmörders aus dem "Reichsicherheitshauptamt", beantragt 1950 beim Versorgungsamt Lübeck ihre "Kriegsopferversorgung". Es geht um Witwenleistungen für den bei einem Attentat ums Leben gekommenen "General der Polizei". Zunächst in zwei Instanzen abgewiesen, wendet sich Lina Heydrich an das "Oberversicherungsamt" des Landes, das ihr Recht gibt. Das Landessozialgericht in Schleswig bestätigt 1958 diese Entscheidung: Heydrich sei in Folge einer Kriegseinwirkung gestorben. Das könnte man, wie der zeithistorische Gutachter Michael Freund ausgeführt hat, bei dem Attentat auch anders sehen. Heydrich gilt nun aber als Kriegsopfer und deshalb muss ohne Ansehen der Person Kriegsopferversorgung gewährt werden, und zwar rückwirkend ab 1945.

Schleswig-Holsteinische Gerichte sprechen einer Reihe maßgeblicher NS-Täter öffentliche Versorgungsansprüche zu: zum Beispiel Franz Schlegelberger, im Juristenprozess der "Nürnberger Prozesse" zu lebenslang verurteilt, der in seiner Funktion als Staatssekretär und geschäftsführender Justizminister und als Autor der "Polenstrafrechtsverordnung" für zahlreiche rechtsstaatswidrige Todesurteile verantwortlich gezeichnet hat; und auch zum Beispiel Walther Schröder, der als Lübecker NS-Polizeipräsident und "SS- und Polizeiführer Lettland" im "Reichskommissariat Ostland" Mordaktionen verantwortet hat.

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