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KZ-Ärztin Hertha Oberheuser © izrg

1952 lässt sich die Ärztin Hertha Oberheuser in Stocksee bei Neumünster nieder. Sie kommt gerade aus dem Gefängnis. Als ehemalige Ärztin im KZ Ravensbrück hat man sie 1947 im "Ärzte-Prozess" der "Nürnberger Prozesse" wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, aber vorzeitig entlassen. Jetzt profitiert sie vom schleswig-holsteinischen Beendigungsgesetz der "Entnazifizierung" und gilt als "entlastet". Mit staatlicher Unterstützung eröffnet sie noch 1952 eine Privatpraxis; die kassenärztliche Zulassung wird ihr auf Grund ihrer Vergangenheit verwehrt: Hertha Oberhäuser hat im KZ grausame Menschenversuche durchgeführt, Lagerinsassinnen mit Bakterien infiziert, an Knochen-, Muskel- und Nerventransplantations- und Regenerationsversuchen teilgenommen.

1956 erkennt eine Patientin in ihr die "Bestie von Ravensbrück". Die Verschleppung des Falles sorgt international für Empörung: Erst 1958 ist das Innenministerium bereit, ihr die allgemeine Zulassung als Ärztin zu praktizieren - die Approbation - zu entziehen. Einwohner von Stocksee setzen sich für sie ein. Nach einem Rechtsstreit wird ihr 1960 wegen fehlender "Charakterfestigkeit, Menschlichkeit und sittliche(m) Bewußtsein" die Approbation endgültig entzogen. Sie stirbt 1978 in Linz am Rhein.

Siehe auch:

Innenminister Paul Pagel
"Entnazifizierung"
Bad Oldesloe 1949

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