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Markantes aus der Forschung © izrg

Der ehemals verfolgte Katholik Eugen Kogon postuliert 1947 in einer Stellungnahme gegen die "Entnazifizierung" das "Recht auf den politischen Irrtum", beklagt dann aber 1954 einen "Sieg der Ehemaligen". Theodor W. Adorno nennt 1959 "Vergangenheitsbewältigung" ein "höchst verdächtiges Schlagwort", werde es doch nicht genutzt, dass "man das Vergangene im Ernst verarbeite, seinen Bann breche durch helles Bewusstsein", sondern diene es vielmehr der Absicht, den "Schlußstrich zu ziehen" und das Negative "aus der Erinnerung wegzuwischen". Das Ehepaar Mitscherlich erfasst das Phänomen 1967 psychoanalytisch mit der Formulierung einer "Unfähigkeit zu trauern". Die "unbewältigte Vergangenheit" gilt seit Mitte der 1950er Jahre als treffende Formel, um auf Defizite der NS-Bewältigung hinzuweisen. Während Ernst Nolte 1986 abwehrend klagt, es handele sich um eine "Vergangenheit, die nicht vergehen will", folgert Ralph Giordano 1987 aus der mangelhaften "Vergangenheitsbewältigung" eine "zweite Schuld" der Deutschen. Hermann Lübbe formuliert 1983 die These, das "Beschweigen" der NS-Vergangenheit in den 1950ern sei das "sozialpsychologisch und politisch nötige Medium" der Wandlung von Volksgenossen in bundesdeutsche Bürger gewesen. Die Interpretationsangebote der aktuellen geschichtswissenschaftlichen Debatte dominieren Norbert Freis Begriffsbildung einer regelrechten "Vergangenheitspolitik" der Bundesrepublik der 1950er und Ulrich Herberts Hinweis auf eine im selben Zeitraum erfolgreiche "Rückkehr in die Bürgerlichkeit" der belasteten NS-Funktionseliten.
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