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Kreise © sdu

In Schleswig-Holstein gibt es 11 Landkreise. Ein Landkreis ist zu vergleichen mit einer Mischung aus dänischer Kommune und dänischem Amt. Die Kreise sind Überbleibsel der preußischen Verwaltungsreform von 1867. Natürlich hat sich einiges geändert, doch ein wesentlicher Teil der Aufgaben der Kreise besteht bereits seit fast 150 Jahren.

In den Kreisen gibt es an die 1100 Gemeinden. Hier wird sich um Schulangelegenheiten, Tagesinstitutionen, Versorgung und so weiter gekümmert. Die Repräsentanten werden von den Gemeindemitgliedern gewählt. Eine Art Überorganisation der Gemeinden sind die sogenannten Ämter, die einen Teil der gemeinschaftlichen Aufgaben der Gemeinden übernehmen. Der Kreis koordiniert und steuert die Interessen der Gemeinden und steht für die übergeordnete Planung. Größere Städte wie Kiel und Flensburg sind kreisfreie Städte. Hier wird die lokale Verwaltung von den Behörden übernommen.

Über den Kreisen stehen der Landtag und die Landesregierung in Kiel. Hier gibt es selbständige Ministerien und man hat, im Gegensatz zur Bundesregierung in Berlin, größtenteils eine Selbstverwaltung. Die Länder kümmern sich um die Bildung, das Justizwesen und die Kultur. In Dänemark gibt es nichts, was man mit den selbstverwaltenden Ländern vergleichen könnte. Die neuen Regionen haben nicht annähernd die gleiche Selbständigkeit wie der Landtag und die Landesregierung. Eine weitere Aufgabe des Landes ist es, den Rahmen der Verwaltung der Kreise zu regeln. Das Land soll auch kontrollieren, dass alles zum Gemeinwohl und im Rahmen der Gesetze stattfindet.

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