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Verfassungsreform © sdu

Die Uwe-Barschel-Affaire im Herbst 1987 führt zu einer Untersuchung in Schleswig-Holstein. Man will verhindern, dass so etwas wieder geschieht. Doch wie?

Ein Hauptproblem ist, dass der Ministerpräsident über große Macht verfügt, die es dem Landtag schwer macht einzugreifen. Speziell da es in der gesamten Nachkriegszeit eine regierende CDU-Mehrheit gibt und eine von der SPD dominierte Opposition mit wenig Einfluss.

Als die SPD 1988 die Mehrheit im Landtag übernimmt, beginnt man im darauf folgenden Jahr mit einer parlamentarischen Reform. Es wird eine Kommission eingesetzt, die aus Politikern und juristischen Experten besteht. Der Vorschlag ist, dass einige institutionelle Veränderungen der Verfassung vorgenommen werden, damit die Chancen für die Minderheiten verbessert werden. Es sollen Bestimmungen erlassen werden, die es dem Landtag ermöglichen die Regierung laufend zu kontrollieren - also die Kernpunkte der parlamentarischen Demokratie sollen verstärkt werden.

Am 1. August 1990 tritt die Verordnung in Kraft. Sie beschneidet die Macht des Ministerpräsidenten und der Regierung. Das Parlament bekommt mehr Rechte. Gleichzeitig bestimmt man, dass die Bevölkerung mehr zu sagen haben soll, besonders was die gewählten Politiker im Landtag, als auch die direkt gewählten Politiker und Bürgermeister angeht. Das Ziel ist die Verbesserung der Demokratie im Land und die Minderung der Distanz zwischen Bevölkerung und Politikern.

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