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Statistiken zu Migrantinnen und Migranten © izrg

Präzise, einheitliche, und dadurch auch vergleichbare Zahlen zu Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein und Süddänemark liegen nur selten vor. Verschiedene Statistiken schließen oft sehr unterschiedliche Personenkreise ein. Zudem sind Migrationszahlen in Dänemark in den 1960er und 1970er Jahren noch nicht gespeichert worden. Auch gilt hier, wie für andere Statistiken der Nachkriegszeit: Die Gebiete oder besser: Verwaltungseinheiten, für die eine Statistik erhoben wird, sind oft nicht vergleichbar; gerade in unserer Region ist es kaum möglich Statistiken für das Land Schleswig-Holstein mit der Region Süddänemark zu vergleichen; diese taucht als abgegrenztes Gebiet in den Statistiken nicht auf, da sie erst in jüngster Zeit als Verwaltungseinheit besteht und Dänemark zudem ein zentralistisch organisierter Staat ist.

Ausländerstatistiken erfassen – in der Regel – Personen, die keine deutsche/ dänische Staatsbürgerschaft besitzen. Einwanderer und ihre Nachkommen, die die Staatsbürgerschaft des Gastlandes erworben haben, fallen nicht in diese Statistik. Dennoch sind auch sie Migranten.

Die Zahl der Ausländer in Süddänemark oder Schleswig-Holstein gibt nicht unbedingt ausreichend Aufschluss über Migration, die Zusammensetzung der Bevölkerung und Art und Umfang des Integrationsbedarfs. Deshalb sprechen Manche heute lieber von „Personen mit Migrationshintergrund“: Diese Gruppe schließt die Ausländer ein, umfasst aber auch bestimmte Teile der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit. Doch auch dieser Personenkreis ist nicht eindeutig definiert und von der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund abgegrenzt. Beispielsweise ist zu unterscheiden, ob sie im Ausland geboren sind – also „eigene Migrationserfahrungen“ haben – oder in Deutschland oder Dänemark als Kind von Eltern mit „eigener Migrationserfahrung“ geboren sind.

Die folgende Gruppenunterscheidung ist dem "Mikrozensus" des deutschen Statistischen Bundesamtes angelehnt: • Deutsche oder Dänen, die auch früher nie eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben, • Deutsche oder Dänen, die – mindestens – eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, aber nie eingebürgert wurden, • Ausländer, die keine deutsche oder dänische Staatsangehörigkeit besitzen, • eingebürgerte Ausländer ohne weitere Staatsangehörigkeit, • eingebürgerte Ausländer mit – mindestens – einer weiteren Staatsangehörigkeit, • in Deutschland: Statusdeutsche und Spätaussiedler, die nie eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen oder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht durch Einbürgerung erhielten.

Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören demnach – gegliedert nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland: 1. Ausländer 1.1 Zugewanderte Ausländer – Ausländer der 1. Generation 1.2 In Deutschland/Dänemark geborene Ausländer – Ausländer der 2. und 3. Generation 2. Deutsche/Dänen mit Migrationshintergrund 2.1 zugewanderte Deutsche/Dänen mit Migrationshintergrund – eingebürgerte zugewanderte Ausländer, – in Deutschland: Spätaussiedler, 2.2 nicht zugewanderte Deutsche mit Migrationshintergrund – eingebürgerte nicht zugewanderte Ausländer, – Kinder zugewanderter oder in Deutschland/Dänemark geborener eingebürgerter ausländischer Eltern, – Kinder ausländischer Eltern, die bei Geburt, beziehungsweise in Dänemark durch Erklärung, zusätzlich die deutsche/ dänische Staatsangehörigkeit erhalten haben, – Kinder mit einseitigem Migrationshintergrund, bei denen nur ein Elternteil Migrant oder in Deutschland/Dänemark geborener Eingebürgerter oder Ausländer ist. – in Deutschland: Kinder zugewanderter Spätaussiedler

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