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Der Brandanschlag von Mölln 1992 © izrg

Mölln, Kreis Ratzeburg in der Nacht auf den 23. November 1992, 1 Uhr: Das Haus einer türkischen Familie steht in Flammen. Die beiden 10 und 14 Jahre alten Mädchen Yeliz und Aise Yilmaz sowie ihre 51-jährige Großmutter Bahide Arslan müssen in den Flammen ihr Leben lassen. Kurz zuvor ist die Feuerwehr zu einem anderen, ebenfalls von Türken bewohnten, brennenden Haus gerufen worden. Hier gibt es keine Todesopfer, jedoch neun Schwerverletzte.

Noch während der Löscharbeiten gehen „Bekenneranrufe“ bei der Polizei ein, jeweils mit dem Hinweis auf ein brennendes Haus. Der Anrufer verabschiedet sich mit den Worten „Heil Hitler“. Wie sich später herausstellt, handelt es sich bei beiden Fällen um heimtückische Anschläge mit ausländerfeindlichem Hintergrund, die nicht nur in Schleswig-Holstein Entsetzen und Fassungslosigkeit auslösen. Es gibt kaum eine deutsche Stadt, in der nicht die Menschen mit Lichterketten und Demonstrationen ihre Trauer, Fassungslosigkeit und Abscheu bekunden. Mölln wird zum Symbol eines gewalttätigen Ausländerhasses.

Nur eine Woche nach dem Verbrechen verhaftet die Polizei zwei tatverdächtige Rechtsextremisten: den 25-jährigen Michael P. und den 19 Jahre alten Lars C. Sie gestehen beide die Taten, wiederrufen ihre Geständnisse aber nach zwei Tagen. Beide Tatverdächtigen gehören der rechtsradikalen Szene an. Der 25-jährige Michael P. war schon im Vorfeld mit Anschlägen auf Asylantenheime in Gudow und Kollow mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Während des späteren Prozesses werden ihre ausländerfeindlichen Motive deutlich spürbar: Sie behaupten, die Ausländer würden den Deutschen „die Buden und die Arbeit wegnehmen“ und seien „Menschen dritter Klasse“.

Das Strafverfahren gegen die beiden Angeklagten beginnt am 22. April 1993 vor dem Oberlandesgericht Schleswig und erstreckt sich über ein halbes Jahr. Die Frage nach der Mitschuld von Gesellschaft und Politik für den Anstieg an Gewalt gegenüber Ausländern spielt im Strafprozess ebenfalls eine Rolle. In seinem Plädoyer führt Anwalt Hans-Christian Ströbele, der die Nebenkläger aus der Familie der Opfer vertritt, am 16. November 1993 unter anderem aus: „Am Ende des Prozesses steht für mich fest: Die Angeklagten Michael P. und Lars C. sind die Täter. Behörden, Politik und Politiker in der Bundesrepublik tragen eine politische und moralische Mitschuld an den Anschlägen.“ Ströbele spricht damit auf ausländerfeindliche Aussagen von Politikern an und auf die Polizei, die bei anderen Anschlägen nicht schnell genug eingriff und damit Raum für den Anschlag in Mölln gab.

Am 8. Dezember 1993 fällt das Urteil: Michael P. und Lars C. werden wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung zu Höchststrafen verurteil: Michael P. zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Lars C. zu zehn Jahren Jugendstrafe. Während Michael P. noch immer in Haft sitzt, ist Lars C. im Juni 2000 vorzeitig auf Bewährung entlassen worden.

Siehe auch:

Das ausgebrannte Haus der Familie
Beerdigung
Arslan

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