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"GV-Verbrechen" © izrg

19. November 1941 in einem Waldstück zwischen Schleswig und Rendsburg: In Kropperbusch, etwa 200 Meter von der Gastwirtschaft Bandholz entfernt, richten Polizisten auf einem Waldweg drei polnische Zivilarbeiter hin, weil sie, so der Vorwurf, mit einer deutschen Frau geschlechtlich verkehrt haben. Die der "Rassenschande" beziehungsweise eines "Geschlechtsverkehr-Verbrechens" ("GV-Verbrechens") überführte deutsche Frau kommt in ein Konzentrationslager. Sie überlebt die Verfolgung nicht.

Mit "Blutschutzgesetzen" stellt der NS-Staat den sexuellen Umgang zwischen "Volksgenossen" und "Fremdarbeitern" aus Polen und der Sowjetunion unter schwere Strafe, gleiches galt für "verbotenen Umgang" mit Kriegsgefangenen. Auf sexuellen Kontakt deutscher Frauen mit ausländischen Arbeitern reagiert der Staat härter als auf jenen zwischen deutschen Männern und Ausländerinnen. Ertappte "arische" Frauen erhalten - oft nach öffentlichen Entwürdigungen - Zuchthausstrafen, ihre männlichen Partner straft das "Sondergericht" noch härter oder sie erhalten eine so genannte "Sonderbehandlung": Ab 1940 kann die Gestapo beim "Reichssicherheitshauptamt" Exekutionen von ausländischen Tätern ohne Gerichtsverhandlung beantragen, die sie mit Hilfe der örtlichen Polizeibehörden durchführt; vor den Augen anderer "Fremdarbeiter" zu deren Abschreckung.

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