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Verbot der Arbeiterjugendvereine 1933 © izrg

Nach der Machtergreifung verbieten die Nationalsozialisten alle Jugendorganisationen mit Ausnahme der "HJ". Auch die "Garstedter Falken", die sich 1927/28 organisiert haben, müssen sich auflösen. Holger Johannesen berichtet, dass sich die Gruppe zunächst sehr ratlos auf das Verbot reagiert. Die Älteren treffen sich noch in kleinen Gruppen, doch es gibt keine Gruppenabende mehr. Auch die Wanderungen, die am Wochenende unternommen worden sind, bleiben ab sofort aus.

Der Sportverein des "Arbeitersportbundes" bemüht sich, in anderen Vereinen aufzugehen; doch der "Garstedeter Turnverein", der der "Deutschen Turnerschaft" angeschlossen ist, verweigert die Zusammenarbeit. Dagegen ist der "TSV Ochsenzoll-Langenhorn" von der Idee angetan, etwa 40 Hand- und Fußballer als Mitglieder zu gewinnen. Leider gilt jedoch die Regelung, dass jedes ehemalige Mitglied des "Arbeitersportbunds", das in einen neuen Verein wechseln will, wegen "politischer Unzuverlässigkeit" zwei Bürgen stellen muss. Das gelingt nicht. Schließlich bürgt der Vorsitzende des TSV, ein aktives NSDAP-Mitglied gemeinsam mit einer anderen Person zusammen für alle neuen Mitglieder. So ist es den ehemaligen Sportlern des "Arbeitersportbunds" möglich, weiterhin aktiv Sport zu betreiben. Politisch aktiv sind die meisten jedoch nicht mehr.

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