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Definitionen des Begriffs "Jugend" © izrg

Es ist schwierig, eine einheitliche Definition des Begriffes "Jugend" zu geben; es existieren zu viele unterschiedliche Blickwinkel auf diesen Lebensabschnitt.

Am eindeutigsten ist die rechtliche Perspektive: In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Jugendlicher, wer 14 bis 17 Jahre alt ist. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren gilt die Bezeichnung "Heranwachsender", bis durch die Vollendung des 21. Lebensjahres der volle Erwachsenenstatus erreicht wird. Allerdings findet diese Regelung in Deutschland fast ausschließlich im Jugendstrafrecht Anwendung, das eine mildere Bestrafung vorsieht, und bis zum Alter von 21 Jahren Anwendung finden kann. Alle bürgerlichen Rechte erwerben Jugendliche bereits mit dem 18. Geburtstag; bis zum 1. Januar 1975 galten Bürger der Bundesrepublik allerdings erst mit 21 als volljährig.

Biologisch betrachtet beginnt die Jugend mit dem Einsetzen der Pubertät als einer hormonell gesteuerte Veränderung inklusive entscheidender Wachstumsphasen, die das Stadium der Kindheit beendet und deren Abschluss wiederum den Eintritt zum Erwachsensein bildet. Parallel zu dieser körperlichen Veränderung gilt es für die Jugendliche wichtige seelisch-geistige Entwicklungsschritte zu meistern: darunter die Entwicklung eines eigenen Wertesystems, das Erreichen einer weitegehenden Unabhängigkeit vor allem von Eltern und anderen erwachsenen Bezugspersonen, das Erlernen von Geschlechterrollen und das Vertrautwerden mit dem eigenen Körper. Ein Grund für den verlängerten Abschnitt der Jugend in den westlichen Gesellschaften liegt in der biologischen Definition: Der Trend des immer früheren Eintritts in die Pubertät ist seit 140 Jahren ungebrochen; lag das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der ersten Periode bei Mädchen im Jahr 1860 noch bei etwa 16,5 Jahren, liegt es heute bei etwa zwölf Jahren. Dies ist vor allem auf die wesentlich verbesserte Ernährungslage zurückzuführen.

Einhergehend mit diesem früheren biologischen Beginn der Jugend, der auch für Jungen gilt, verlängert sich die Phase der Jugend durch gesellschaftliche Faktoren. Die durchschnittlich verlängerte Schul- und Ausbildungszeit gewährt auf der einen Seite mehr Freiheiten zum Ausleben der Jugend, bedeutet auf der anderen Seite aber auch meist eine länger andauernde wirtschaftliche Abhängigkeit von Eltern oder anderen Erwachsenen. Die spätere "Berufsreife" steht teilweise im Konflikt mit der durch die Volljährigkeit erreichten "Wahl-", "Geschäfts-", "Ehe-" und "Wehrreife". Außerdem trägt der so genannte "Jugend-Mythos" zum längeren Verharren im Jugendstatus bei – es ist heute "schick", jugendlich zu sein. Dadurch wird von den "wirklichen" Jugendlichen das Erreichen des Erwachsenenstatus nicht mehr als so dringlich angesehen wie in früheren Zeiten. Die empirische Sozialforschung – etwa für die Marktforschung – beziffert das Jugendalter grundsätzlich bis 25 Jahre, häufig sogar bis 35 Jahre.

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