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Arbeitsmarktreformen in Dänemark und Deutschland zum Ende des Jahrtausends © izrg

Die seit 1973 stetig gestiegene Arbeitslosigkeit in Dänemark und Deutschland veranlasst Politiker in beiden Ländern, eine Reihe von grundlegenden Arbeitsmarktreformen einzuleiten; sie sollen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsuchende wieder schneller in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Mitte der 1990er Jahre reformiert die dänische Regierung des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Poul N. Rasmussen den dänischen Arbeitsmarkt, was auf Grund der nachfolgenden Belebung des Arbeitsmarkts als das "dänische Jobwunder" bezeichnet wird. Diese Reformen waren auch ein Vorbild für die von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder Anfang des 21. Jahrhunderts in Deutschland eingeleiteten Arbeitsmarktreformen. Sowohl in Dänemark als auch in Deutschland stehen die Reformen unter dem Motto "Fördern und Fordern": Sie verknüpfen den Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen zunehmend mit der Verpflichtung zur Gegenleistung in Form von Qualifikation oder Arbeit.

In Dänemark wurden die Lohnersatzleistungen für Arbeitslose gekürzt, gleichzeitig erhalten Arbeitslose aber eine bessere individuelle Förderung durch Fortbildungsmaßnahmen und maßgeschneiderte Jobangebote. Die einzelnen Reformen beinhalten unter anderem folgende Aspekte: Arbeitslose erhalten schrittweise statt höchstens neun nur noch maximal vier Jahre Arbeitslosengeld. Um die Größe der Belegschaft eines Betriebes schneller den Erfordernissen des Marktes anpassen zu können, baut die Regierung den Kündigungsschutz ab. Diese Maßnahme erleichtert die Einstellung von neuen Mitarbeitern, aber auch deren Entlassung, wenn sie nicht mehr "gebraucht" werden. Der Staat fördert Arbeitslose aktiv durch individuelle Fortbildungsmaßnahmen und Lohnzuschüsse an den Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitslosen. Verweigert jedoch ein Arbeitsloser die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen oder Jobangebote, droht ihm eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. Der Staat erhöht also den Druck auf die Arbeitslosen, sich schnell einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, auch wenn dieser schlechter bezahlt wird. Die berichteten Ergebnisse scheinen die Wirksamkeit der Reformen zu bestätigen: Wenn sich die Arbeitsvermittlung bei den Arbeitslosen meldet, geht alles plötzlich sehr schnell. Es reicht schon aus, dass das Arbeitsamt den Arbeitslosen nur eine Fortbildung oder eine Arbeit anbietet, und schon suchen sich viele Betroffene sofort von alleine einen neuen Arbeitsplatz. Nach nur einer Woche haben 20 % der Angeschriebenen von sich aus einen neuen Job gefunden und sind nicht mehr arbeitslos. Fast die Hälfte der Teilnehmer von staatlichen Fortbildungsmaßnahmen findet innerhalb von zwölf Monaten einen regulären Arbeitsplatz. Daher gibt es in Dänemark kaum Dauerarbeitslose. Das Zauberwort dieser arbeitsmarktpolitischen Erfolgsgeschichte heißt "Flexicurity-Modell". Wie der Name schon sagt, ist es eine Kombination, die vom Arbeitsuchenden einerseits hohe Flexibilität verlangt, ihm andererseits große Sicherheit bietet. Konkret beinhaltet dieses Modell die schnelle Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern, eine aktive Arbeitsmarktpolitik durch eine Kombination aus Förderung (z.B. durch Fortbildungsangebote) und Druck auf die Arbeitslosen (z.B. hohe Anforderungen an deren Verfügbarkeit und Mobilität) sowie eine im europäischen Vergleich großzügige Arbeitslosenunterstützung.

Die "Agenda 2010" ist das zentrale Reformwerk der Bundesregierung von SPD und "Bündnis90/Die Grünen" (im Amt von 1998-2005), das den deutschen Arbeitsmarkt und das Sozialsystem wettbewerbsfähiger machen soll. Bei den Betroffenen stößt es wegen seiner harten Einschnitte ins soziale Netz auf heftige Proteste. In Politik und Wirtschaft findet es dagegen überwiegend Zustimmung und auch die damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU haben an der "Agenda 2010" aktiv mitgewirkt. Die Hauptziele der Agenda 2010 sind die Senkung der Arbeitslosigkeit und die Reduzierung der Sozialausgaben. Um diese Ziele zu erreichen, umfasst die "Agenda 2010" eine Reihe von Reformgesetzen. Auf dem Arbeitsmarkt werden folgende Neuerungen eingeführt: Arbeitslose erhalten das "Arbeitslosengeld 1" (ALG 1), das prozentual an die Höhe des Durchschnittseinkommens der letzten Monate gekoppelt ist, nur noch maximal zwölf Monate ausgezahlt. Es spielt keine Rolle für die Bezugsdauer mehr, wie viele Jahre ein Arbeitnehmer zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Lediglich ältere Arbeitnehmer erhalten noch eine längere Auszahlung des ALG 1, da sie erfahrungsgemäß die größten Schwierigkeiten haben, im Falle von Arbeitslosigkeit einen neuen Job zu finden. Der Staat führt zudem das "Arbeitslosengeld 2" (ALG 2) durch die Zusammenlegung von "Arbeitslosenhilfe" und "Sozialhilfe" ein. Das ALG 2 wird nur nach erfolgter Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt, das heißt der Antragsteller muss zuvor seine kompletten Vermögensverhältnisse offen legen. Außerdem verschärft die Reform die Regelungen zur "Zumutbarkeit für Arbeitsangebote" drastisch: Arbeitslose müssen auch deutlich schlechter bezahlte Jobangebote annehmen, auch wenn sie für diese überqualifiziert sind. Bei Nichtannahme zumutbarer Arbeit kürzt die "Bundesagentur für Arbeit" dem Leistungsempfänger die Leistungen.

Viele Politiker und Experten verweisen aktuell darauf, dass diese Maßnahmen in Verbindung mit Senkungen der Lohnnebenkosten, Steuersenkungen für Unternehmen und einer guten wirtschaftlichen Entwicklung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und einem Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt zu haben scheinen. Kritiker werfen der "Agenda 2010" im Gegenzug vor, zu einem Abbau des Sozialstaates und zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten zu führen.

Die Einführung der Arbeitsmarktreformen stoßen in Dänemark und Deutschland auf ein sehr unterschiedliches Echo. In Dänemark unterstützen die großen Gewerkschaftsverbände die Reformen und sie befürworten auch die Verkürzung der Zahlung des Arbeitslosengelds auf maximal vier Jahre. In Deutschland rufen die Arbeitsmarktreformen dagegen den Widerstand des "Deutschen Gewerkschaftsbundes" (DGB) und der Einzelgewerkschaften hervor, die zu massiven bundesweiten Demonstrationen und Protesten aufrufen. Das mag auch darin liegen, dass, wer in Dänemark seinen Arbeitsplatz verliert, im Vergleich zu Deutschland zunächst weicher fällt. Für Geringverdiener beträgt das Arbeitslosengeld bis zu 90 % des letzten Einkommens, Besserverdienende bekommen prozentual weniger. Ein durchschnittlicher dänischer Arbeitsloser bekommt etwa 65 % seines letzten Einkommens, aber nicht mehr als 1.800 Euro monatlich, von denen er auch noch die Steuern bezahlen muss. Dieses System kommt vor allem Arbeitnehmern mit geringem Einkommen zugute, die oftmals über geringere Qualifikationen verfügen und deshalb ein höheres Risiko haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. In Dänemark wird das Arbeitslosengeld bis zu vier Jahre ausgezahlt und nicht wie in Deutschland nach einem Jahr automatisch gekürzt; Kürzungen erfolgen nur bei wiederholter Ablehnung von auch geringer entlohnten Jobangeboten. Arbeitslose in Dänemark haben ein Grundrecht auf Fortbildungsmaßnahmen und eine individuelle Betreuung durch die Arbeitsvermittlungen, so dass ihnen maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen und Jobangebote unterbreitet werden können.

Zum dänischen System der Arbeitslosenversicherung ist allerdings anzumerken, dass etwa 80 % der Lohnersatzleistungen über Steuern finanziert werden. Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung, und damit die Lohnnebenkosten, sind niedriger als in Deutschland. Im Gegenzug zahlen die Dänen deutlich höhere Verbrauchssteuern, um die Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. So zum Beispiel beträgt die Mehrwertsteuer in Dänemark 25 % (2007), in Deutschland wurde sie zum 1. Januar 2007 von 16 % auf 19 % erhöht.

Siehe auch:

Kündigungsschutz
Deutscher Gewerkschaftsbund
Arbeitslosengeld 1
Lohnnebenkosten
Niedriglohn
Poul Nyrup Rasmussen
Arbeitslosengeld 2
Zeitarbeit

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