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Schießbefehl © sdu

Im Spätsommer 2007 explodiert eine Nachrichtenbombe in der deutschen Presse. Es wird ein schriftlicher Befehl von der DDR-Leitung im Ministerium für Staatssicherheit ? Stasi ? an die ostdeutschen Grenzbeamten gefunden. In diesem sogenannten ? Schießbefehl? wird den Grenzbeamten befohlen auf alle zu schießen, die versuchen in den Westen zu flüchten. Sie sollen schießen, um zu töten.

Der Inhalt des Dokuments ist eigentlich nicht überraschend. Man weiß, dass ca. 1.250 Ostdeutsche während des Kalten Krieges bei einem Fluchtversuch erschossen werden. Doch die alte DDR-Regierung bestreitet, dass es einen generellen ?Schießbefehl? gab. Deshalb werden nur Gerichtsverhandlungen gegen einige wenige Grenzbeamte geführt, weil sie angeblich auf eigene Faust handelten, als sie auf DDR-Bürger geschossen haben.

Die Aufdeckung hat die Debatte um die DDR-Regierung wieder entfacht. Ist die DDR ein verbrecherischer Staat gewesen, der beschließt auf sine Bürger zu schießen, um den Staat zu erhalten? Und was wissen Autoren, Kulturpersönlichkeiten und Intellektuelle in der DDR von dem, was dort passiert? Können sie sich heute damit entschuldigen, dass sie nicht wussten, dass das Volk unterdrückt wurde und das es Hinrichtungen an der Grenze gab?

Auf diese Weise bekommt ein vergilbtes Dokument aus den Anfängen der 1970er Jahre mehr als 30 Jahre später eine enorme Bedeutung. Die bewusste oder unbewusste Unwissenheit gibt es plötzlich nicht mehr.

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