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Wählbarkeit © sdu

Es ist ein sehr geringer Teil der Bevölkerung, der bei den Wahlen zu den Ständeversammlung abstimmen darf. Nur die größten Grundbesitzer sind stimmberechtigt, sie müssen unbescholten und Christen sein. Das Wahlrechtsalter ist ab 25 Jahre und es sind nur Männer über 30 Jahre, die in die Versammlungen gewählt werden dürfen.

In der Praxis erhalten nur etwa 2 % der Stadt- und Landbevölkerung in Schleswig das Stimmrecht. In Holstein sind es ca. 3% der Stadt- und knapp 2% der Landbevölkerung. Der König ernennt außerdem zwei Geistliche und einen Professor der Kieler Universität zu jeder der Ständeversammlungen der Herzogtümer. Schließlich ernennt der König einen Vertreter mit einer ?erbliche Virilstimme? (Einzelstimme) in jeder Versammlung. In Schleswig wird der Herzog von Augustenburg ernannt, während es in Holstein der konservative und gesamtstaattreue Graf Kay Lorenz Brockdorff ist auf den die Wahl des Königs fällt.

Die Ständeversammlungen repräsentieren dadurch einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung in Schleswig-Holstein. Trotz des klar konservativen Elements, ermöglichen die Wahlen dennoch den Einfluss liberaler Kreise in den Städten. Hier sind es vornehmlich wohlhabende Reeder, Kaufleute, Fabrikanten und Handwerksmeister, die das Wahlrecht bekommen. Akademiker und Beamte sind dagegen unterrepräsentiert. Verhältnismäßig wenige Bauern sind reich genug, um das Wahlrecht zu bekommen, insbesondere im nördlichen Teil Schleswigs. Daher ist auch der Bauernstand unterrepräsentiert, obwohl eine Reihe von Großbauern in die Versammlungen gewählt werden.

Eine wichtige Konsequenz dieser ungleichgewichtigen Repräsentation ist, dass nur wenige dänisch gesinnte Schleswiger gewählt werden, obwohl der Großteil der Bevölkerung im jetzigen Südjütland Dänisch spricht. Das Übergewicht der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner prägt in hohem Maße die Debatten und die Petitionen, die angenommen werden.

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