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Das Meer liefert Rohstoffe und Nahrungsmittel, dient zur Erholung und als Transportweg. Kurzum: es ist die Lebensader für viele Menschen, die an der Küste leben - auch in Schleswig-Holstein und Süddänemark. Schon früh ist erkennbar, dass der Lebensraum Meer und die Küsten durch Verschmutzung und übermäßige Nutzung stark bedroht sind. Bereits in den 1950er Jahren werden Vorschläge gemacht, die sensible Wattenmeerlandschaft vor der schleswig-holsteinischen Küste zu schützen. Doch in einer dichtbevölkerten Region wie Deutschland scheint es schwierig, große zusammenhängende Gebiete zu einem Naturschutzgebiet zu erklären und sie dabei gänzlich der menschlichen Nutzung zu entziehen.

Als das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium 1973 erstmalig einen Entwurf für einen "Nationalpark Wattenmeer" vorlegt, ist die öffentliche Entrüstung an der Westküste groß: Der Plan sieht für einen Teil des künftigen Nationalparks weitreichende Nutzungseinschränkungen vor. Die Nationalparkidee stößt zunächst in großen Teilen der Bevölkerung an der Westküste auf Widerstand. Viele Menschen befürchten, dass es in dieser wirtschaftsschwachen Region zu finanziellen Einbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen kommen könnte. Nach dem Motto "Gott schuf das Meer, der Friese schuf die Küste" sträuben sich Bauern, Fischer, Jäger, Wassersportler, aber auch Tourismusbetriebe und die kommunale Verwaltung gegen die Ausweisung eines Nationalparks: Sie argwöhnen, nicht mehr so handeln zu dürfen, wie sie es "immer" getan haben und befürchten, in Zukunft auf "angestammte" Rechte verzichten zu müssen. Ihnen geht es vor allem auch um die Einschränkung zukünftiger Nutzungsformen wie die Ausweisung neuer Industrie- oder Gewerbeflächen. Viele Menschen fühlen sich nicht ausreichend genug in die Planungen miteinbezogen und von "Denen da" in der (gar nicht so) fernen Landeshauptstadt Kiel bevormundet. So mancher Kommunalpolitiker nutzt die Gelegenheit zur Profilierung und stimmt in die teilweise nicht sehr fundierte Polemik gegen die Landesregierung ein. Viele Gegner übersehen in der Aufregung, dass jeder am Entscheidungsprozess Beteiligte meist nur an seinen eigenen Vorteil denkt, dass es aber Aufgabe der Politik ist, unpopuläre Entscheidungen zu treffen, wenn sie im Sinne eine langfristigen Entwicklung wünschenswert sind. Zudem stellt sich die Frage, wem denn eigentlich ein Naturraum wie das Wattenmeer "gehört" und wer ihn nutzen darf? Kann dieses Problem überhaupt einseitig aus der regionalen Perspektive betrachtet werden?

Die wütenden Proteste der Westküstenbewohner bleiben nicht ohne Wirkung: Zwar stellt die Landesregierung 1974 das Wattenmeer unter Naturschutz, aber 1976 zieht sie den ursprünglichen Entwurf für einen Nationalpark zurück. Erst 1982 stellt die Regierung in Kiel ein neues Konzept vor. Nach umfangreichen Beratungen verabschiedet der schleswig-holsteinische Landtag schließlich am 22. Juni 1985 das Nationalparkgesetz und beschließt damit die Gründung des "Nationalparks Wattenmeer". Bereits in der Planungsphase für dieses Gesetz hat die Landesregierung diesmal möglichst einvernehmliche Lösungen mit Interessensvertretern gesucht, um das Projekt nicht an zu großen Widerständen scheitern zu lassen. Ein Blick auf das Gesetz zeigt, dass es sich hierbei um ein Kompromisspapier handelt, das in starkem Maße auf einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen abzielt: Wirtschaftliche Belange finden starke Berücksichtigung: So weist das Gesetz beispielsweise ein Teilgebiet mitten im Nationalpark und dicht an der Vogelschutzinsel Trischen (Zone I) als Nutzungszone III aus, weil unter dem Wattboden wahrscheinlich Erdöl in bedeutenden Mengen lagert. Umweltschützer kritisieren das erste Nationalparkgesetz deshalb auch als "viel zu lasch".

In den Jahren nach 1985 machen viele Menschen an der Westküste die Erfahrung, dass es sich eigentlich ganz gut mit dem Nationalpark leben lässt. Auch weil das Wattenmeer ein Naturschutzgebiet von internationaler Bedeutung ist; viele Touristen haben schon lange die "heile" Natur als Mehrwert erkannt. Inzwischen vermarktet auch die Fremdenverkehrsindustrie erfolgreich das Nationalparkkonzept. Das häufig von Interessensvertretern vorgebrachte Argument "Wir leben hier seit Generationen mit dem Meer und vom Meer", erhält daher eine neue Bedeutung. Denn auch die natürlichen Ressourcen des Wattenmeeres sind bei zu intensiver Nutzung endlich. Nur ein Beispiel: Seit Jahrhunderten betreiben die Menschen Fischfang im Wattenmeer. Aber während die Fischer früher mit Holzbooten und einfachen Netzen hinausfuhren, tun sie dies heute mit Echolot und Satellitenunterstützung; mit der Folge, dass bereits viele Fischbestände von Überfischung bedroht sind. Ähnlich sieht es bei anderen Formen der Nutzung aus, wenn sie nicht im Sinne der Nachhaltigkeit betrieben werden. Nur der Schutz des Wattenmeeres bietet dem Menschen eine langfristige Nutzungsperspektive.

Als im September 1996 der schleswig-holsteinische Umweltminister Rainder Steenblock (Die Grünen) den "Synthesebericht der Ökosystemforschung Wattenmeer" mit konkreten Vorschlägen zur Ausweitung des Nationalparks vorstellt, kommt es erneut zu Protesten an der Westküste. Kritiker des Nationalparks sprechen von "Ökodiktatur" und "Wattwürmer-Republik". Erst nach hitzigen Debatten verabschiedet der Landtag im Dezember 1999 das neue Nationalparkgesetz in deutlich entschärfter Form. Die CDU kündigt daraufhin an, dass neue Nationalparkgesetz im Jahre 2000 wieder einzukassieren, sollte sie die Landtagswahlen gewinnen.

Obwohl inzwischen eine Mehrheit der Bevölkerung den Park befürwortet, ist die Debatte um den Nationalpark auch 20 Jahre nach seiner Gründung nicht verstummt, und es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu heftigen Diskussionen kommen wird. Im September 2006 vertagt der Kreistag von Nordfriesland beispielsweise erneut die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltkulturerbe. Befürworter argumentieren mit sich daraus ergebenden weit reichenden Möglichkeiten für die Vermarktung der Region, ohne das mit weiteren Nutzungseinschränkungen zu rechnen wäre; Kritiker befürchten eine Einschränkung ihrer bisherigen Nutzungsrechte, aber vor allem, dass die Anerkennung als Weltkulturerbe den regionalen Instanzen die Handlungskompetenz nehmen könnte. Mögliche Eingriffe in den Nationalpark müssten dann nicht mehr allein gegenüber den Bewohnern der Westküste gerechtfertigt werden, sondern möglicherweise auch gegenüber einer internationalen Öffentlichkeit. Der "Nationalpark Wattenmeer" lässt sich nicht von heute auf morgen vollständig umsetzen und muss Schritt für Schritt weiterentwickelt werden. Dafür sind konstruktive Auseinandersetzungen und Kompromisse nötig. Die Geschichte des Nationalparks spiegelt auch die gesellschaftliche Diskussion über den angemessenen Umgang mit der Natur wieder und den Wandel, der in diesem Bereich in den letzten 30 Jahren stattgefunden hat.

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Særnummer
"Schluß mit der Knechtung der Westküste"
Anvendelseskonflikter
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Demonstration
"Generalplan Küstenschutz"
Uddrag af "Loven til beskyttelse af det slesvig-holstenske vadehav" (Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres), også kaldet Nationalpark-Loven (NPG)
"Nautischer Verein übt scharfe Kritik am Nationalpark-Gesetzentwurf"

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