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Zollfreiheit © sdu

Helgoland bekommt ein wichtiges Zollprivileg, als die Insel unter englischer Herrschaft ist. Es müssen weder Steuern noch Zoll an England bezahlt werden, aber die Insel darf Abgaben nach eigenem Ermessen in der Höhe erheben, die zum Betreiben der Insel nötig ist. Helgoland entscheidet sich dafür, Importwaren wie Wein, Bier, Spiritus und Petroleum zu verzollen.

Bei der Übergabe 1890 an Deutschland werden Helgolands Sonderstatus und Zollrechte bis 1910 gesichert. Aber selbst danach läuft die Regelung unverändert weiter. Als die Inselbewohner nach der Evakuierung im Ersten Weltkrieg zurückkehren, bringen sie den Tourismus zunächst mit Werbung für eintägige Badefahrten in Gang. Man könnte sie auch eintägige Einkaufstouren nennen, denn die Gäste können gerade aufgrund besonders niedriger Zollregelungen vorteilhaft einkaufen. 1935 bekommt Helgoland zusätzlich ein eigenes Zollamt, so dass die ganze Grenzkontrolle auf der Insel stattfindet und nicht auf den Schiffen oder in den Festlandshäfen.

Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kommt der Tourismus zum Erliegen. Stattdessen verdient die Insel daran, Tabakwaren zu importieren und an die Soldaten und vielen Festlandsarbeiter zu verkaufen, die auf der Insel sind. Aber im April 1945 ist das Fest vorbei. Helgoland wird zerbombt, die Bewohner evakuiert und sie bekommen die Insel erst 1952 zurück. Die Zollprivilegien sind aber immer noch gültig. Selbst als Deutschland sich 1957 an der Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - später EG und EU - beteiligt, glückt es Helgoland seinen Sonderstatus als zollfreies Gebiet zu behalten. Ebenso nach der Einführung des europäischen Binnenmarktes 1993 und sogar nach dem Verbot des zollfreien Warenverkaufs auf der Nord- und Ostsee, behält Helgoland seinen Status als zollfreies Gebiet. Selbst 2007 kann Helgoland sein fast 200 Jahre altes Privileg auf dem Tourismus-Markt einsetzen!

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