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Londonaftaler © sdu

Es werden zwei wichtige Vereinbarungen in London am Ende des Dreijährigen Krieges eingegangen. Die erste - das Londoner Protokoll - wird am 2. August 1850 von England, Frankreich, Russland und Schweden-Norwegen und - etwas später - von Österreich unterschrieben. Es ist der gleiche Tag, an dem Dänemark und Preußen-Österreich einen Friedensvertrag abschließen. Die zweite Vereinbarung - die Londoner Vereinbarung vom 8. Mai 1852 - folgt dem vorhergehenden Protokoll und wird von denselben Ländern und Preußen unterschrieben.

Im Londoner Protokoll wird festgelegt, dass Dänemark mit einem König als Regenten bestehen solle. Damit wird Preußen von den europäischen Großmächten sozusagen vor die Tür gesetzt und nahezu dazu gezwungen sich aus dem Krieg herauszuhalten. In der Londoner Vereinbarung von 1852 wird festgelegt, dass Prinz Christian von Glücksburg Frederik dem VII. als König Dänemarks und der Herzogtümer folgen soll. Auf diese Weise wird der dänische Staat wieder bestätigt, diesmal jedoch mit der Zustimmung Preußens. Im Gegenzug muss Dänemark versprechen, dass Schleswig nicht von Dänemark eingenommen werden würde.

Mit den Vereinbarungen von London am Ende des Dreijährigen Krieges wird Dänemark international unterstützt, während die Forderungen der Schleswig-Holsteiner nicht beachtet werden. Man hat kein Interesse an einem selbständigen Schleswig-Holstein, das sich dem Deutschen Bund anschließe. Die europäischen Großmächte wollen nicht, dass Preußen mehr Macht bekommt. Außerdem befürchtet man, dass auch andere europäische Regionen auf die Idee kommen würden sich unabhängig zu machen. Daran ist keine Großmacht interessiert.

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