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Der "Altonaer Blutsonntag" © izrg

Der Wahlkampf für die vorgezogenen Reichstagswahlen am 31. Juli 1932 ist blutiger als alle Vorläufer. Die Lage angeheizt hat die von Reichspräsident Paul von Hindenburg verordnete Aufhebung des Verbots der nationalsozialistischen SA. Auch in der Industriestadt Altona, die bis 1937 zur Provinz Schleswig-Holstein gehört, ist die Situation angespannt. Seit Wochen hat es schwere Kämpfe zwischen SPD-, KPD- und NSDAP-Anhängern gegeben. Am 17. Juli 1932 veranstalten 7.000 SA-Männer einen trotzdem polizeilich genehmigten Umzug durch das „rote“ Altona. Es kommt immer wieder zu Provokationen und Schlägereien zwischen SA-Leuten und KPD- sowie SPD-Anhängern und auch Passanten. Nach einer Prügelaktion des 1. Altonaer SA-Sturms fallen Schüsse, zwei SA-Männer sterben, drei weitere werden verletzt. Die Täter fliehen. Die anrückenden Polizisten, es sind nur 200 im Einsatz, glauben, von den Dächern beschossen worden zu sein, und belegen alles mit Feuer: Straße, Fenster, Eingänge und Dächer. Zwei Polizisten werden verletzt, 16 Menschen, die meisten oder gar alle unbeteiligt, sterben. Bei der anschließenden Durchsuchung mehrerer Gebäude werden 90 Personen festgenommen – meist KPD Anhänger.

Am 8. Mai 1933 beginnt der erste „Blutsonntagprozess“ vor dem „Sondergericht“ in Altona. Der Polizei ist es nicht gelungen, einen Schützen zu ermitteln. Drei Monate nach der NS-Machtübernahme sind den Angeklagten die Grundrechte entzogen, Richter und Staatsanwälte voreingenommen, erhalten Verteidiger kaum Akteneinsicht. Von vornherein steht fest, dass Todesurteile „notwendig“ sind, um die beiden getöteten SA-Männer zu „rächen“. Ankläger, Sachverständige und Polizei fälschen Beweismittel. Zudem sagen eine Reihe zweifelhafter Zeugen aus. Am 2. Juni 1933 werden die vier Angeklagten wegen Mittäterschaft bei „gemeinschaftlichem Mord“ zum Tode verurteilt. Sechs weitere Angeklagte erhalten langjährige Haftstrafen, drei werden freigesprochen, aber von der Polizei in ein Konzentrationslager eingeliefert. Berufungen sind nicht möglich, Gnadengesuche lehnt Innenminister Hermann Göring (NSDAP) ab. Die Urteile werden am 1. August 1933 im Gefängnis Altona mit dem Handbeil vollstreckt. Sie werden erst 1992 aufgehoben.

Einer der Hingerichteten ist der 1932 erst 19-jährige Klempner Bruno Tesch. Seit 1931 ist er Mitglied in der KPD. Am „Altonaer Blutsonntag“ wird er bei einer Schlägerei mit SA-Leuten verletzt und später mit weiteren Anwohnern von der Polizei festgenommen.

Während der Haft schreibt er Briefe und ein Gefängnistagebuch. Immer wieder beteuert er seine Unschuld. Dabei scheint er nie die Hoffnung zu verlieren, dass ihm Gerechtigkeit widerfahren wird. Ein Irrtum. Die bloße Unterstellung, er habe von den Schützen gewusst, führt zur Todesstrafe. Das Urteil stellt einen Justizmord dar.

Der an die Mutter gerichtete Abschiedsbrief von Bruno Tesch ist erhalten:

"Altona, den 1. August 1933

Meine liebe Mutter!

Nun ist es endlich so weit.

Die Begnadigung ist abgelehnt. Wenn Du diesen Brief bekommst, dann lebe ich nicht mehr. Liebe Mutti, dass ich Dir so einen Kummer bereiten musste, das schmerzt mich tief. Du glaubst es gar nicht. Ich bitte Dich herzlich, nehme es nicht so schwer. Tue es (nicht) mir zu lieb.

Siehe, ich nehme es auch nicht so schwer. Wir unterhalten uns sehr ruhig, die Beamten sind sehr freundlich. Ich habe Kuchen und Tabak, alles was ich mir wünsche. Liebste Mutti, ich bitte Dich, überwinde dies um meinetwillen. Du musst leben bleiben um meine Unschuld ans Tageslicht zu bringen. Das ist mein letztes Vermächtnis an Dich. Du musst es an den Tag bringen, was für ein grässlicher Justizmord an mir verübt wurde. Weißt Du, ich habe die letzte Woche so eine Ahnung gehabt, darum wollte ich immer einen schönen Brief von Dir haben.

Es ist mir ein Trost, dass ich Deinen Brief noch bekam.

...

Soeben ist die Wiederaufnahme abgelehnt.

Lebe wohl geliebte Mutter, die Uhr ist jetzt 5. In einer halben Stunde hat mein Herz aufgehört zu schlagen. Sei recht tapfer, ich bin es auch. Ich lege die Begründung (2 Stück) bei. Nicht die Hände ruhen lassen

Es küsst Dich herzlich

Dein einziger Sohn Bruno"

Siehe auch:

Blutsonntag
Paul von Beneckendorff und von Hindenburg
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)
Hermann Göring
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
Sturmabteilung (SA)

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