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Jugend im NS © izrg

"Nationalsozialismus ist organisierter Jugendwille". Kindheit und Jugend im Nationalsozialismus.

Das NS-Regime wies der Erziehung von Kindern und Jugendlichen im "Tausendjährigen Reich" eine bedeutende Rolle zu. Schon im Kinderzimmer sollte Spielzeug die Kinder im nationalsozialistischen Sinne beeinflussen, waren die Kinder größer, hatte die "Hitlerjugend" (HJ) als Jugendorganisation der NSDAP diese Aufgabe.

Nach der NS-Machtübernahme 1933 erreichte die bis dahin unbedeutende HJ die Auflösung aller anderen bestehenden Jugendorganisationen. Gewaltsam "übernahm" die HJ die Heime der Jugendorganisationen der "Arbeiterbewegung ". Bürgerliche Jugendverbände und Sportvereine sowie die konfessionelle Jugend setzte man unter Druck, so dass sie "freiwillig" in der HJ aufgingen oder die sich auflösten. Völlig konfliktfrei verlief die "Gleichschaltung" der Jugend nicht. Uniformität, NS-Ideologie und Pflichten schreckten einige Jugendliche ab. Zunächst überlebte manche Jugendgruppe im Heimlichen, bei - meist kommunistischen - Arbeiterjugendlichen wie zum Beispiel den Lübecker Brüdern Bringmann bis hin zum politischen Widerstand. Überliefert sind Versuche, die kirchliche Jugendarbeit fortzusetzen, vereinzelte "Bibelkreise" wie der von St. Jürgen in Flensburg existierten bis 1945. Im Prinzip aber war das Monopol der HJ bereits Ende 1933 erreicht. Die "Fahrt", das "Führerprinzip" und die Leitlinie "Jugend führt Jugend" waren für viele attraktiv. Militärische Ordnungsstrukturen boten zahlreichen Kindern und Jugendlichen frühe Führerrollen, die an bunten Bänzeln, den "Affenschaukeln", erkennbar waren.

Die HJ entwickelte sich zur "Staatsjugend": Ihr Anspruch lautete, alle Jugendlichen "arischer" Herkunft zu erfassen und die neue "Volksgemeinschaft" zu leben. Obwohl die HJ-Mitgliedschaft erst ab 1939 verpflichtend war, wirkte die Drohung des "Abseitsstehens" auf Kinder und Jugendliche. Zusätzlichen Druck sollte der zwischen Sommer 1934 und Anfang 1936 existierende "Staatsjugendtag" ausüben: Der Sonnabend galt als schulfrei für alle Angehörigen der HJ, die im Rahmen ihrer "Dienste" Wandertage und Sportaktivitäten entfaltete; alle, die "noch abseits standen", mussten in der Schule einem speziellen nationalpolitischen Unterricht folgen. In Kiel, wo die HJ seit 1928 existierte, waren 1936 58 % der Jungen und 28 % der Mädchen Mitglieder in der HJ. Von den Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren gehörten "nur" 40 % "dazu", während es bei den 10- bis 14-jährigen bereits 80 % waren.1935 gehörten zur Hitlerjugend in Schleswig-Holstein insgesamt freiwillig fast 100.000 Kinder und Jugendliche!

Am 1. Dezember 1936 trat das "Gesetz über die Hitlerjugend" in Kraft: Es erklärte die Parteiorganisation HJ zu einer "obersten Reichsbehörde" und ordnete ihr die Aufgabe zu, als dritte erzieherische Säule neben Elternhaus und Schule die Jugend "körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen." Nun sollten ganze Jahrgänge der - "arischen" - 10-Jährigen "eingezogen" werden. So waren ab Geburtsjahrgang 1926 fast alle "arischen" Kinder in der HJ. Die "Anderen" - wie jüdische, kranke, behinderte Kinder und Jugendliche - blieben außen vor.

"Du bist nichts. Dein Volk ist alles." Der programmatische Leitspruch der NS-Volksgemeinschaft zierte die Heime der "Hitlerjugend" und beeinflusste den HJ-Alltag: Die freie Entfaltung des oder der Einzelnen zählen nicht, stattdessen Erziehung der Jungen zu Soldaten, der Mädchen zu Müttern waren die Maßstäbe in HJ wie Schule. Grenzenlose Einsatzbereitschaft für "Volk und Vaterland" und völlige Unterordnung unter Befehlsstrukturen bildeten die Maximen. Jugendliche Begeisterungsfähigkeit und Offenheit für Leitbilder ausnutzend, sollte eine "Jugend des Führers" entstehen, die sich Adolf Hitler bedingungslos opferte. Eine neue NS-Elite sollte in der "Nationalpolitischen Erziehungsanstalt Plön" (Volksmund: Napola) heranwachsen. Die Prägung der Kinder im nationalsozialistischen Sinne konnte bis hin zur Denunziation der Eltern führen. Auch über andere Dienstverpflichtungen - zum Beispiel das "Landjahr" und den "Reichsarbeitsdienst" - griff der NS-Staat auf Jugendliche zu.

Die NS-Volksgemeinschaft schloss "die Anderen", "nicht-arischen" Kinder und Jugendlichen aus: beispielsweise jüdische Jugendliche, die fliehen oder - wie die Geschwister Prenski aus Lübeck - schließlich ermordet wurden, oder behinderte Jugendliche, die im Rahmen der "Euthanasie"-Maßnahmen bedroht waren. Unangepasste, "schwer erziehbar" oder auch oppositionell handelnde Jugendliche verfrachtete der NS-Staat in "Jugendschutzlager". Auch Jugendliche, die den HJ-Dienst schwänzten oder - zum Beispiel als "Swing Heinis" - von der Norm abwichen, sahen sich im Zweifelsfall bedrängt oder verfolgt.

Diese Geschichte erscheint in folgenden Themen:
Jugend und Schule
NS-Herrschaft
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