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Rechtsabrechnung in Dänemark © sdu

In den Nachkriegsjahren wird eine juristische Aufarbeitung durchgeführt. Das ist seither von vielen kritisiert worden, besonders innerhalb der deutschen Minderheit in Südjütland.

Nach Kriegsende war es notwendig eine rechtliche Aufarbeitung durchzuführen. Es sollten Gruppen von Dänen bestraft werden, die man beschuldigte nicht national gehandelt und der deutschen Besatzungsmacht zu sehr geholfen zu haben. Das Ziel war eine juristische Aufarbeitung durchzuführen, aber moralische und politische Verhältnisse waren in der Praxis genauso bedeutend.

Die Bedingungen für eine gerechte juristische Aufarbeitung waren nicht besonders gut. Der "Freiheitsrat" forderte eine deutliche Abrechnung mit den Dänen, die Deutschland während des Krieges unterstützt hatten. Dies führte zu großen Problemen bei der Bestimmung, wer angeklagt und wofür bestraft werden sollte. In Südjütland gab es noch größere Schwierigkeiten als im übrigen Dänemark, da ein großer Teil der deutschen Minderheit auf die eine oder andere Weise die Besatzungsmacht unterstützt hatte. Der "Südjütischer Rat" (Sønderjyske Råd) hatte eine ganze Zeit vor der Kapitulation im Programm "Wir fordern" (Vi kræver) vorgegeben, dass die Minderheit hart bestraft werden solle, unter anderem durch die Forderung, dass viele aus Dänemark ausgewiesen werden sollten.

Die rechtliche Aufarbeitung beruhte auf einem Zusatz zum Strafrecht, der am 1. Juni 1945 angenommen wurde. Es wurde also mit rückwirkender Kraft verurteilt. Nach dem Gesetz konnten nun über Mord und Gewalt hinaus auch deutscher Kriegsdienst, Denunziation, ökonomische Zusammenarbeit und andere Arten der Hilfe für die Besatzungsmacht verurteilt werden. Die strengste Strafe war die Todesstrafe, die ohne Debatte in Dänemark wieder eingeführt wurde.

Insgesamt wurden knapp 13.000 dänische Staatsbürger bei der Aufarbeitung durch Gerichte verurteilt. Von diesen wurden mehr als 7.000 für den deutschen Kriegsdienst verurteilt. Das obwohl fast alle in der ersten Kriegshälfte an die Front gegangen waren, mit vollem Einverständnis der dänischen Regierung. Das führte zu großer Bitterkeit bei vielen der Verurteilten, obwohl der Hauptteil vermutlich auch ohne den Beifall der dänischen Politiker gefahren wäre.

Insgesamt wurden ca. 3.000 von etwa 25.000 Mitgliedern der deutschen Minderheit während der rechtlichen Aufarbeitung verurteilt. Sie machten also knapp ein Viertel aller in Dänemark Verurteilten aus. Davon wurde der Hauptteil für freiwilligen Kriegsdienst auf deutscher Seite verurteilt. Ungefähr 900 wurden für den eigentlichen Kriegsdienst in der Wehrmacht oder Waffen-SS verurteilt, 1.120 für die Zugehörigkeit zum Korps für Zeitfreiwillige und 128 für die Mitgliedschaft im Selbstschutz.

Nach dem Gesetz gab es eine Mindeststrafe von vier Jahren für den deutschen Kriegsdienst. Dies war gemacht worden um zu sichern, dass nur die schlimmsten Fälle verurteilt werden mussten. Von dieser Bestimmung wurde entscheidend abgewichen und die durchschnittliche Gefängnisstrafe betrug für deutschen Kriegsdienst gut anderthalb Jahre. Die Durchschnittsstrafe für die Zeitfreiwilligen lag bei gut 2 Jahren Gefängnis, während die Mitglieder im Selbstschutz durchschnittlich Gefängnisstrafen von zweieinhalb Jahren bekamen. Es wurde also als schlimmer eingestuft der Wehrmacht in Dänemark angehört zu haben, mit Aufgaben gegen die dänische Bevölkerung, als den eigentlichen Frontdienst abgeleistet zu haben.

In diesen Verhandlungen wurde keine Rücksicht auf den Loyalitätskonflikt genommen, dem die Angehörigen der Minderheit während der Besatzung ausgesetzt gewesen waren. Die Urteile unterschieden sich daher nicht wesentlich von denen, die über andere dänische Staatsbürger für entsprechende Taten gefällt wurden. Das rief große Unzufriedenheit in der Minderheit hervor, da man sich unangemessen hart getroffen fühlte. Es entstand eine besondere "Schafhausmentalität" unter den Insassen des Schafhauslagers, da man sich einig war ungerechtfertigt hart verurteilt zu sein. Die Kritik der Minderheit an der Rechtsaufarbeitung hing auch damit zusammen, dass der Hauptteil der Verurteilten jüngere Männer waren. Diese wurden sehr von ihren Familien beim Wiederaufbau nach dem Krieg vermisst.

Es ist schwierig sich mit der rechtlichen Aufarbeitung zu beschäftigen ohne Stellung zu beziehen, ob sie gerecht war oder nicht. Über die Jahre hinweg gab es die Auffassung, dass die kleinen Gesetzesübertreter bestraft wurden während die großen frei blieben. Obwohl es eine etwas vereinfachte Auslegung ist, kann diese Einstellung nicht ganz abgewiesen werden. Es ist eine Tatsache, dass die ersten Urteile härter waren als die, die mehrere Jahre nach der Befreiung gefällt wurden. Dies traf die "kleinen Fische" relativ hart, weil sie zuerst verurteilt wurden, während mehrere Jahre vergingen bevor in den großen und komplizierteren Fällen das Urteil gesprochen werden konnte. Die späteren Urteile in diesen Prozessen fielen milder aus als wenn sie kurz nach der Befreiung gefällt worden wären.

Diese Geschichte erscheint in folgenden Themen:
Krieg und Besatzung
Minderheiten 1920-1955
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