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Dienstmädchen © izrg

Junge Frauen gehen im 19. und frühen 20. Jahrhundert bei "Herrschaften" als Dienstmädchen "in Stellung".

Dienstmädchen waren aus dem Alltag des 19. und frühen 20. Jahrhunderts nicht wegzudenken. Bürgerliche, adelige und großbäuerliche Haushalte griffen üblicherweise auf die Mithilfe von Dienstpersonal zurück. In den kleinbürgerlichen, Handwerker-, Bauern- oder Arbeiterfamilien hingegen war das Entsenden der Töchter "in Stellung" alltäglich; in der Regel sollten die Mädchen keine Ausbildung machen.

Dienstmädchen entstammten aus den unteren sozialen Schichten der Stadt- und Landbevölkerung. Sie verkauften ihre Arbeitskraft im Haushalt der Familie der "Herrschaft", lebten zugleich mit dieser unter einem Dach und gehörten somit ihrem Haushalt an. Die Dienstbotinnen selbst sahen die Dienstverhältnisse nicht als Lebensentwurf, sondern als Station in ihrem Leben an, die zwischen dem Auszug aus dem elterlichen Haus und der eigenen Eheschließung lag. Oft heirateten die ehemaligen Dienstmädchen Handwerker. Eine geregelte Ausbildung war in den meisten Fällen den Söhnen einer Familie vorbehalten, während die Mädchen sich als Dienstmädchen verdingten. Viele nahmen das als gegeben hin, auch wenn nicht alle es guthießen.

Die Rechtsgrundlage der Dienstbotenverhältnisse bildete die "Gesindeordnung", die in Schleswig-Holstein von 1840 bis 1918 gültig war. Sie regelte die Rechte und Pflichten des Dienstpersonals und der "Herrschaft". Die Dienstmädchen waren verpflichtet, ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zu vermieten, gehörten zum Haushalt der "Herrschaft" und standen somit in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis. Die "Herrschaft" verpflichtete sich, für ihr leibliches und sittliches Wohl zu sorgen, also: Unterkunft und Verpflegung zu stellen und das Gesinde zum Kirchgang und zum gottesfürchtigen Leben anzuhalten. Zu den Pflichten der Dienstbotinnen gehörte das Führen eines Dienstbuches, das die Polizeibehörde ausstellte. Hierin waren die verschiedenen Arbeitsstationen, die Tätigkeiten, Beginn und Ende der Dienstzeit sowie die Begründung für die Beendigung des Dienstverhältnisses und die Beurteilung durch die "Herrschaft" aufgeführt. Zu den Pflichten der "Herrschaft" gehörte eine Fürsorgepflicht von vier Wochen im Krankheitsfall des Dienstpersonals. Der Lohn der Dienstmädchen bestand aus einem bei Dienstantritt vertraglich festgelegten Lohn sowie Unterbringung und Verpflegung.

Die Tätigkeiten, die die Dienstmädchen zu verrichten hatten, unterschieden sich von Stelle zu Stelle. Als "Alleinmädchen" erledigten sie alle im Haushalt anfallenden Tätigkeiten: putzen, sauber machen, waschen, bügeln, kochen, Geschirr spülen, die Kinder betreuen, Einkäufe und Botengänge erledigen, Gäste angemessen empfangen und bedienen sowie Vorbereitungen für Feste und Geselligkeiten treffen. Im ländlichen Bereich kamen zu diesen Aufgaben die Versorgung des Kleinviehs, die Herstellung von Molkereiprodukten und der Verkauf von Produkten auf dem Markt hinzu.

Üblicherweise blieben die Dienstmädchen mindestens ein Jahr in einem Haushalt "in Stellung". Beide Seiten konnten zum 1. Februar oder zum 1. August kündigen. Diese Daten waren allgemeine Kündigungs- und Anstellungstermine. Die Dienstmägde verdingten sich in der Hoffnung auf ein besseres Gehalt und vorteilhaftere Arbeitsbedingungen häufig nach einem Jahr in einem anderen Haushalt. Außerdem hatten sie in verschiedenen Haushalten die Möglichkeit, unterschiedliche Arbeiten zu verrichten, die – in ihren Dienstbüchern vermerkt – ihre vielseitige Einsetzbarkeit bezeugten. Nur zum Teil suchten sich die Dienstmädchen eigenständig neue Stellungen, oft entschied der Vater, zu welcher neuen "Herrschaft" seine Tochter "in Stellung" ging. Er handelte einen Vertrag für die Dienstmagd aus. In der Regel nahm er wenig Rücksicht darauf, ob das Mädchen diese Veränderung selbst wünschte oder lieber in seiner alten Stellung geblieben wäre. Bei der Stellensuche halfen die Anzeigen in den regionalen Zeitungen. In den ländlichen Gebieten gab es bis zum Ende des 19. Jahrhunderts "Gesindemärkte", auf denen arbeitssuchendes Gesinde und dienstbotensuchende Herrschaften zueinander fanden. Später leisteten Gastwirte diese Vermittlung.

Ab den 1860er Jahren suchten mehr und mehr Frauen Anstellungen in den Fabriken und Büros in den Städten, da sie dort mit festen Arbeitszeiten und einer größeren Privatsphäre durch die Trennung von Arbeits- und Wohnort rechnen konnten. Die herrschaftlichen Haushalte hatten ab dieser Zeit immer größere Schwierigkeiten, ihren Bedarf an Hauspersonal zu decken. Dies führte dazu, dass die gehobenen Schichten der Gesellschaft die "Dienstmädchenfrage" diskutierten: Gutes Hauspersonal sei schwierig zu bekommen. Im ländlichen, nicht industrialisierten Bereich waren noch bis in die 1950er Jahre Dienstmädchen "in Stellung".

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