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Politik in Schleswig-Holstein © sdu

Schleswig-Holstein durchlebt in den ersten Jahren als preußische Provinz eine Art Verwaltungsrevolution. Diese wird von Preußen und der obersten regierenden Schicht ins Leben gerufen. Es besteht ein großes Reformbedürfnis und eine Reihe von demokratischen Umstrukturierungen werden durchgeführt, auch wenn einige Teile der Reformmaßnahmen in eine sehr konservative Richtung gehen.

Als Schleswig-Holstein 1867 preußische Provinz wurde war der Bedarf an Reformen groß. Eine Vielzahl veralteter Gesetze und Regeln waren schon vorher im dänischen Gesamtstaat überholt gewesen. Nur kurze Zeit nach der Eingliederung Schleswig-Holsteins in das neue deutsche Kaiserreich war die Verwaltung und Rechtsverfassung in den Herzogtümern nach preußischem Model reformiert und modernisiert worden. Gleichzeitig wurden liberale Rechte wie Gewerbe-, Bewegungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit eingeführt.

In den ersten Jahren nach der preußischen Übernahme durchlebte Schleswig-Holstein sehr große und sehr schnelle Veränderungen. Es war die Rede von einer "Revolution von Oben", da die Umstrukturierungen direkt von den preußischen Machthabern, um den König und den Kanzler, durchgeführt wurden. Obwohl große Teile der Bevölkerung in der Provinz den Reformen zunächst kritisch oder abweisend gegenüber standen, konnten diese ohne Widerstand oder gewalttätige Proteste durchgeführt werden. Das diese Reformen zügig durchgeführt werden konnten, hing unter anderem mit dem wirtschaftlichen Fortschritt und dem verhältnismäßig liberalen Kurs der preußischen Behörden in den ersten Jahren zusammen. Zugleich wurde die Rechtsverfassung vollständig umgeordnet, indem die Rechte der Gutsbesitzer als Judikative entfernt wurden.

Der Oberpräsident, vom König ernannt, war die oberste Instanz der Provinzverwaltung und Repräsentant der Staatsmacht. In der Provinz wichtige Verwaltungsangelegenheiten zwischen Schleswig-Holstein und Berlin wurden direkt durch den Oberpräsidenten geregelt, er war die Schlüsselfigur in der Implementierung der Verwaltung und konnte entscheidenden Einfluss auf das Geschehen in der Provinz nehmen.

Die Selbstverwaltung war ein wichtiges Grundprinzip der durchgeführten Reformen, sowohl in den neuen Landeskreisen, in den Landgemeinden und in den Städten Die Landkreise, unter Vorstand jeweils eines königlich ernannten Landrates, verwalteten nun die Irrenanstalten, Justizvollzugsanstalten, die Feuerwehr, die Straßenverwaltung und die Meliorationsmaßnahmen (Bodenverbesserung) in Eigenverantwortung. Zusätzlich kontrollierte ein gewählter Kreisrat die Finanzen und die Wahl der Beamten für die Kreisverwaltung.

1867 wurde eine Landgemeindeordnung und 1869 eine Städteordnung eingeführt. Die Landgemeinden erhielten den Status selbstständiger politischer Einheiten, mit der Aufgabe die Armenhilfe, die Straßenverwaltung und das Schulwesen in Eigenregie zu verwalten. Die kleineren Gemeinden hatten das Recht auf einen ehrenamtlichen Gemeindeverwalter, die größeren Gemeinden konnten eine Vertretung ernennen. Die Städte hatten die gleichen Aufgaben wie die Landgemeinden, hier wurden der Bürgermeister, der Magistrat und die Bürgerverwaltung von den Bürgern gewählt.

Durch die Selbstverwaltung erhielten die Bürger einigen Einfluss auf die kommunale Verwaltung und dieses System erwies sich im Gegensatz zum Ruf der preußischen Bürokratie als flexibel. Die preußische Verwaltung war im gesamten Reich gleich aufgebaut, so dass die Beamten zwischen den verschiedenen preußischen Provinzen hin und her geschickt werden konnten. Turnusmäßig wurden die Beamten in Laufe einiger Jahre ausgetauscht, so auch in Schleswig-Holstein. Hintergrund dieser Rotation war das Eindämmen möglicher Bestechlichkeit und Vetternwirtschaft. Die preußischen Verwaltungsregeln sollten überall gleich durchgeführt werden.

Von Anfang an wurde eine dreijährige preußische Wehrdienstpflicht und die Steuerpflicht eingeführt, was nicht mit Begeisterung aufgenommen wurde. Insbesondere die dänischstämmigen Schleswiger waren dagegen, weshalb viele von ihnen sich entschieden nach Dänemark zu ziehen. Andere wanderten wiederum in die Vereinigten Staaten aus.

Der preußische und spätere - ab 1871 - deutsche Staat war aus heutiger Sicht kein demokratischer Staat. Obwohl das allgemeine Wahlrecht für Männer ab 25 Jahrenund aufwärts - und nicht für Frauen - eingeführt wurde, fand durch die Wahlregeln in hohem Maße eine Bevorzugung der gesellschaftlichen Elite statt. In den gewählten Versammlungen war der Adel stark überrepräsentiert, so dass die ärmeren Bürger nur wenig Einfluss erhielten. Die Varianten des Wahlrechts in den anderen westeuropäischen Ländern dieser Zeit - hierunter auch Dänemark - berücksichtigten zwar auch immer in besonderer Weise die Interessen der gesellschaftlichen Eliten, jedoch war der preußische "Junkerstaat" in dieser Hinsicht eine Klasse für sich.

Der Kaiser hatte sich die entscheidende Macht vorbehalten, um zusammen mit dem Kanzler, den er selbst ernannte, den Reichstag so gut wie ganz umgehen und somit fast im Alleingang regieren zu können. Trotz der Zusicherung liberaler Freiheitsrechte, setzten.

Es muss hinzugefügt werden, dass die Behörden über lange Zeiträume hinweg die Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit außer Kraft. setzten, obwohl die preußische Verwaltung, wie bereits erwähnt, die liberalen Freiheitsrechte gesichert hatte.

Besonders dänisch Gesinnte und Sozialdemokraten waren in diesem Zusammenhang oft die Leittragenden.

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Monarchien
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