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Ausweispflicht

Quelle: Historisk Samling for Besættelsestiden 1940-45.

Legitimationskarte (Personalausweis) vom Januar 1945.

Alle dänischen Staatsbürger sind verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Für gewisse Gebiete in Dänemark wird eine besondere Erlaubnis verlangt. Das gilt unter anderem für Fanø, wo es sehr große militärische Festungsanlagen gibt. Die Schülerin Anna B. Iversen ist auf der Insel geboren und bekommt deshalb die Erlaubnis nach Fanø kommen zu dürfen.

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