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Reichstag

Quelle: Folkets Nisse, 1876
Laut dem Grundgesetz aus dem Jahr 1849 soll der Reichstag aus zwei Kammern bestehen: dem Landesparlament und dem (Volks-)Parlament. Es gibt keine Entscheidungen darüber, welche der beiden Kammern die wichtigste ist. Ab 1872 besitzt die Partei Venstre die parlamentarische Mehrheit im Volksparlament und die Partei Højre die Mehrheit im Landesparlament, wobei unklar ist, welche der Parteien die Regierung bilden darf. Bis zum Jahr 1901 behält Højre - unterstützt vom König - die Regierungsmacht und regiert auf diese Weise lange Zeit, indem sie die volksparlamentarische Mehrheit umgeht.
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