Die "Römischen Verträge"
Die "Römischen Verträge" werden von den sechs Ländern, die von Anfang an Mitglied der EG sind, am 25. März 1957 unterschrieben. Diese treten am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft. Sie sind weiterhin eine Art Grundrecht für die EU, aber es wird hartnäckig daran gearbeitet eine neue Verfassung für die Union zu beschließen.