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Amsterdamer Vertrag

Der "Amsterdamer Vertrag" wird am 2. Oktober 1997 unterschrieben und tritt am 1. Mai 1999 in Kraft. Es ist eine Präzisierung und Erweiterung des Maastrichter Vertrages. Er beinhaltet unter anderem Bestimmungen über Menschenrechte und Umweltgarantien, samt Regeln über mehr Offenheit und Akteneinsicht innerhalb der EU.
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