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Geheime Staatspolizei (Gestapo)

Wichtigstes Überwachungs- und Verfolgungsinstrument im NS-Staat mit der Aufgabe, alle als "Volks- und Staatsfeinde" definierten Personen zu identifizieren, zu überwachen und "unschädlich" zu machen. Ab Frühjahr 1934 sind fast alle der zunächst noch selbständigen politischen Polizeien der Länder unter dem "Reichsführer SS" Heinrich Himmler vereinigt. Die Gestapo und ab 1936 auch die Kriminalpolizei bilden die "Sicherheitspolizei" unter der Führung Reinhard Heydrichs. Von der Gestapo getragene polizeiliche Ermittlungen fanden im rechtsfreien Raum statt: Hausdurchsuchungen und Inhaftierungen waren ohne richterlichen Beschluss möglich, zudem stand die Methode der "verschärften Vernehmung" zur Verfügung, das heißt Misshandlung und Folter. Teilweise handelt die Gestapo selbst als "strafverhängende" Behörde, übernimmt also die Kernaufgabe der Strafjustiz, vor allem bei der Bekämpfung von Ausländerkriminalität. Die schleswig-holsteinischen "Staatspolizeistellen" befinden sich in Kiel, Flensburg, Altona, Lübeck und Eutin. Nach Kompetenzstreitigkeiten dieser Stellen wird die Zentrale der politischen Polizei für den Regierungsbezirk Schleswig im Februar 1935 nach Kiel in die Düppelstraße 23 verlegt, mit Außendienststellen in Eckernförde, Neumünster, Oldenburg, Burg auf Fehmarn und Itzehoe. Drei untergeordnete Grenzpolizeikommissariate in Kiel, Lübeck und Flensburg mit 13 Grenzpolizeiposten und Nebenstellen überwachen vor allem nach Dänemark Emigrierte und die dänische Minderheit in Südschleswig. Im Gegensatz zum Mythos ihrer scheinbaren Allmacht und Allwissenheit beschäftigt die Gestapo in Schleswig-Holstein 1937 nur 177 hauptamtliche Mitarbeiter, einschließlich der Schreibkräfte. Sie verfügt auch nicht über ein umfassendes Netz von informellen Mitarbeitern, Agenten oder Spitzeln.
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