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Reichsarbeitsdienst (RAD)

Aus dem nach dem Ersten Weltkrieg als sozialpolitische und erzieherische Maßnahme für arbeitslose Jugendliche entwickelten "Freiwilligen Arbeitsdienst" entstandener Pflichtdienst, hauptsächlich zu propagandistischen Zwecken. Ab 1935 müssen unverheiratet männliche Jugendliche (unter 25 Jahre) zum "Spatendienst"; ab 1939 auch die weiblichen Jugendlichen. Die "Arbeitsmänner" leisten einen Eid auf den "Führer". Nur etwa 6.000 bis 7.000 Arbeitsmänner arbeiten in Schleswig-Holstein bis 1939 überwiegend an der Westküste, bis 1935 vor allem an prestigeträchtigen Projekten wie dem Bau des "Adolf-Hitler-Koogs". Angehörige des schleswig-holsteinischen RAD sind im Krieg in Polen aktiv an Repressionen des Besatzungsregimes beteiligt, bis hin zur Beihilfe bei der Organisation des Judenmords.
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