v i m u . i n f o
Dansk version

"Sondergericht"

In der Endphase der Weimarer Republik gegen "politische Kriminalität" eingerichtete und vom NS-Staat massiv ausgebaute und rechtlich ausgestattete Gerichte, die parallel zur regulären Justiz existieren. Vor dem Sondergericht erwartet Angeklagte der sprichwörtliche "kurze Prozess", einschließlich beschränkter Verteidigungsmöglichkeiten. Das schleswig-holsteinische Sondergericht ist als eigene, herausgehobene Kammer bis 1937 beim Landgericht in Altona, danach beim Landgericht Kiel angesiedelt und für den Oberlandesgerichtsbezirk Kiel, also ganz Schleswig-Holstein zuständig. Etwa 50 Staatsanwälte und 50 Richter sind nebentätig am Sondergericht Altona/ Kiel beschäftigt. Bis Kriegsbeginn verhandeln sie fast ausschließlich "Heimtücke"-Delikte. Die Zuständigkeit der Sondergerichte nimmt jedoch permanent zu, insbesondere nach Kriegsbeginn. Ab 1943 können Sondergerichte praktisch alle Straffälle verhandeln beziehungsweise von der Staatsanwaltschaft dafür eingesetzt werden. Das mobile Sondergericht führt zwischen 1933 und 1945 mindestens 3.575 Hauptverfahren durch, davon 2/3 während des Krieges. 1942 richtet man an den Landgerichten in Lübeck und Flensburg und 1944 in Itzehoe Außenstellen ein.
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download