v i m u . i n f o
Dansk version

"Wehrkraftzersetzung"

Nach dem das Strafrecht verschärfende "Kriegssonderstrafrecht" vom August 1938 gelten Wehrdienstentziehung, Selbstverstümmelung, Anstiftung zum Desertieren, die öffentliche Aufforderung, sich dem Kriegsdienst zu entziehen als "Wehrkraftzersetzung". Später werden oft nicht-öffentlich getätigte, kritische Äußerungen über den Krieg und den "Endsieg" als Wehrkraftzersetzung geahndet und streng bestraft, oft mit der Todesstrafe.
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download