"Wehrkraftzersetzung"
Nach dem das Strafrecht verschärfende "Kriegssonderstrafrecht" vom August 1938 gelten Wehrdienstentziehung, Selbstverstümmelung, Anstiftung zum Desertieren, die öffentliche Aufforderung, sich dem Kriegsdienst zu entziehen als "Wehrkraftzersetzung". Später werden oft nicht-öffentlich getätigte, kritische Äußerungen über den Krieg und den "Endsieg" als Wehrkraftzersetzung geahndet und streng bestraft, oft mit der Todesstrafe.
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