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Nürnberger Gesetze

Sammelbezeichnung für die am 15. September auf dem „Reichsparteitag“ der NSDAP in Nürnberg verabschiedeten Rassegesetze. Das „Reichsbürgergesetz“ macht Juden als bloße „Staatsangehörige“ zu Bürgern minderen Rechts, und das „Blutschutzgesetz“ verbietet Eheschließungen oder sexuellen Kontakt zwischen Juden und „Ariern“ als „Rassenschande“. Eine Durchführungsverordnung regelt im November 1933, wer fortan als „Jude“ gilt: Jude ist, wer drei jüdische Großeltern hat und wer von zwei jüdischen Großeltern abstammt und der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört oder mit einem Juden verheiratet ist.
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