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Partisanenbekämpfung

"Partisanenbekämpfung": "Bekämpfung" von Partisanen in den besetzten Gebieten, die keinen Kombattantenstatus besitzen und ihren Krieg, nämlich Widerstand gegen das Besatzungsregime, "illegal" führen; sie fallen deshalb nicht unter den Schutz der "Genfer Konventionen". Völkerrechtlich zum Teil in der Grauzone, aber meist überzogen und oft nur als Vorwand für anders motivierte Tötungsaktionen genommen, verläuft die "Partisanenbekämpfung" in den besetzten Gebieten. Vor allem in den ländlichen Weiten des "Reichskommissariats Ostland" verzeichnet man Aktivitäten und Kämpfe von Partisanen. Ihre Bekämpfung gilt als "polizeiliche Maßnahme", was in besetzten sowjetischen Gebieten die Tötung gefasster Partisanen oder auch nur Verdächtiger bedeutet. Wehrmacht und Polizeitruppen rollen "Bandengebiete" teilweise systematisch auf und veranstalteten "Vergeltungsmaßnahmen" wie Zerstörungen ganzer Dörfer, Massenerschießungen von Aufgegriffenen und Geiseln. Die Grenze zum Massenmord an Kommunisten, "Zigeunern" und "Juden" ist fließend.
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