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Verbrechen gegen die Menschlichkeit

"Verbrechen gegen die Menschlichkeit": völkerrechtlicher Straftatbestand. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sind im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangene schwere Straftaten, nämlich Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation und gewaltsame Vertreibung, Folter, Vergewaltigung sowie Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" werden nach § 7 des "Völkerstrafgesetzbuches" (VStGB) hart bestraft. Juristisch wird der Begriff erstmals 1946 zur Ahnung der Kriegsverbrechen im Nürnberger Prozess definiert und benutzt.
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