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Untersuchungsausschuss

Ausschuss eines Parlaments, der Ermittlungen anstellt und darüber dem Parlament berichtet – in der Regel zur Aufklärung von Unregelmäßigkeiten oder Misständen der ausführenden Gewalt. Ein Untersuchungsausschuss kann in öffentlicher Sitzung Beweise nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen erheben sowie Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen, aber keine strafrechtlichen oder andere disziplinarischen Entscheidungen fällen.
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