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Aussiedler

deutsche Staats- und/oder Volkszugehörige, die nach dem Ende der Vertreibungsmaßnahmen in Folge des „Zweiten Weltkriegs“ 1951 aus bestimmten Gebieten in Osteuropa nach Deutschland gezogen sind und zum Teil immer noch ziehen: aus Albanien, Bulgarien, China, Danzig, Estland, das ehemalige Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die ehemalige Sowjetunion, die ehemalige Tschechoslowakei oder Ungarn. Aussiedler haben im Vergleich zu anderen Migrantinnen und Migranten eine besondere Rechtsstellung, die unter anderem das „Bundesvertriebenengesetz“ (BVFG) bestimmt. Sie sind nach dem Grundgesetz deutsche Staatsbürger. Die meisten Aussiedler sind Russlanddeutsche, Polendeutsche oder Rumäniendeutsche.
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