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Regierungspräsident

eigentliche Mittelinstanz in der preußischen Verwaltung mit Sitz in Schleswig, zugleich höchste Stufe der preußischen Verwaltungslaufbahn. Der Regierungspräsident steht in direktem Kontakt mit den preußischen Ministerien. Ihm nachgeordnet sind die Landräte und Oberbürgermeister, die Polizei, die Schulräte und andere Behörden. Regierungspräsident, Oberpräsident und die provinzielle Selbstverwaltung sind die drei Säulen der preußischen Provinzialverwaltung. Das Verhältnis zwischen Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten ist formal nicht geklärt, auch wenn der Oberpräsident die Aufsicht über den Regierungspräsidenten hat, weisungsbefugt ist er nicht.
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