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Arbeitslosengeld 1

Lohnersatzleistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit für maximal zwölf Monate gezahlt wird und bei Arbeitslosen mit Kindern 67 %, bei Arbeitslosen ohne Kinder 60 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns beträgt. Ältere Arbeitslose bekommen das ALG 1 auch länger als zwölf Monate ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des ALG 1 ist, dass der Leistungsempfänger zuvor über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
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