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Lohnnebenkosten

Oder Lohnzusatzkosten. Alle zusätzlichen Kosten des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer nicht direkt als Lohn für geleistete Arbeit ausgezahlt werden. Dies sind vor allem die gesetzlich festgelegten Beiträge zu den Sozialversicherungen (in Deutschland: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Die Beiträge für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je zur Hälfte. In die Kranken- und Pflegeversicherung muss der Arbeitnehmer einen etwas höheren Anteil als der Arbeitgeber einzahlen. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen machen in Deutschland zurzeit etwa 40 % der Arbeitskosten aus. Im internationalen Vergleich sind die Lohnnebenkosten in Deutschland hoch.
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