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Niedriglohn

1. Ein Arbeitnehmer bekommt einen niedrigeren Lohn als den landesüblichen Tariflohn gezahlt. 2. Arbeitnehmer bekommen in einem Wirtschaftszweig Löhne gezahlt, die mehr als 50 % unter dem Durchschnittsverdienst des Landes liegen. 3. Löhne, die auch bei Vollzeitbeschäftigung eines Arbeitnehmers nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreichen. Ab welcher Unterschreitung des Durchschnittsverdiensts ein Lohn zum "Niedriglohn" wird, ist umstritten.
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