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"Groß-Hamburg-Gesetz"

Zum 1. April 1937 in Kraft tretende Gesetz der deutschen Reichsregierung, welches das Gebiet der Stadt Hamburg vergrößert und wichtige Gebietsveränderungen für Schleswig-Holstein zur Folge hat. Die wesentlichen Veränderungen umfassen: Die beiden schleswig-holsteinischen Großstädte Altona und Wandsbek sowie Harburg-Wilhelmsburg gehören fortan zu Hamburg. Im Gegenzug kommen einige kleine Gemeinden (Geesthacht, Großhansdorf, Schmalenbek) zu Schleswig-Holstein. Zudem verliert Lübeck seine Eigenstaatlichkeit und wird nun schleswig-holsteinisch; ebenso der "Oldenburgische Landesteil Lübeck", der danach als "Landkreis Eutin" ebenfalls zur Provinz und später zum Land Schleswig-Holstein gehört.
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