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Reparationsleistungen, Reparationen

Begriff aus dem Völkerrecht zur Bezeichnung von Entschädigungsleistungen. Der Besiegte eines Krieges soll an die Siegerstaaten Geld- oder Sachleistungen entrichten, um deren erlittene Verluste und Schäden "wiedergutzumachen". Meist ist der Umfang der Reparationen im Friedensvertrag festgelegt. Eine völkerrechtswidrige Kriegseröffnung gilt seit 1919 als Rechtsgrundlage für Reparationen.
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