v i m u . i n f o
Dansk version
grenzen politik wirtschaft gesellschaft kultur meer

Reparationsleistungen, Reparationen

Begriff aus dem Völkerrecht zur Bezeichnung von Entschädigungsleistungen. Der Besiegte eines Krieges soll an die Siegerstaaten Geld- oder Sachleistungen entrichten, um deren erlittene Verluste und Schäden "wiedergutzumachen". Meist ist der Umfang der Reparationen im Friedensvertrag festgelegt. Eine völkerrechtswidrige Kriegseröffnung gilt seit 1919 als Rechtsgrundlage für Reparationen.
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download
multimediaMultimedia
videoVideo
case storyFallbeispiele
photosAbbildungen
imageBiografien
lexiconLexikon
quotesZitat
bibliographyLiteratur